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"Kleine redaktionelle Versehen" Gesundheitsreform muss korrigiert werden

Berlin (RPO). Kaum verabschiedet, muss es auch schon wieder geändert werden: das Gesetz zur Gesundheitsreform. Bis zum Inkrafttreten am 1. April muss an mehreren Stellen korrigiert werden.

Das ändert sich durch die Gesundheitsreform
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Foto: AP

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sprach am Mittwoch von "kleinen redaktionellen Versehen", die in einem neuen Gesetz richtig gestellt würden. Inhaltliche Änderungen werde es nicht mehr geben. Das rechtzeitige In-Kraft-Treten der Reform zum 1. April 2007 sei nicht gefährdet. Bei großen, komplizierten Gesetzesvorhaben komme so etwas immer wieder vor.

Nach Informationen der "Westfälischen Rundschau" sind bei der abschließenden Prüfung des Gesetzestextes nach Verabschiedung durch den Bundesrat am 16. Februar neun Fehler entdeckt worden. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um falsche Datumsangaben oder auch um Begriffsverwechslungen. Unter anderem soll es um Folgeregelungen zum neuen Gesundheitsfonds gehen, die laut Gesetz bereits zum 1. April 2007 in Kraft treten, obwohl der Fonds erst zum 1. Januar 2009 entsteht. Im Gesetz müsse deshalb das Datum geändert werden.

Das Bundeskanzleramt wurde den Angaben zufolge von den Gesetzespannen unterrichtet. Zur Zeit liegt die Gesundheitsreform bei Bundespräsident Horst Köhler zur Unterschrift. Bereits beim Antidiskriminierungsgesetz musste die große Koalition Korrekturen ankündigen, bevor Köhler das Gesetz unterschrieb. In juristischen Expertisen kommen Bundesinnen- und Bundesjustizministerium laut Zeitungsangaben aber zum Schluss, dass die notwendigen Korrekturen an der Gesundheitsreform kein Ausfertigungshindernis für Köhler darstellen.

(ap)
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