Gesetzentwurf des Gesundheitsministers Mehr Geld für mehr Organspenden

Berlin · Im vergangenen Jahr ist die Zahl der Organspender in Deutschland auf einen Tiefstand von nur 767 gesunken. Durch bessere Organisation und mehr Geld soll es eine Trendwende geben.

 Ein Behälter zum Transport von Organen wird am Eingang eines OP-Saales vorbeigetragen (Symbolbild).

Ein Behälter zum Transport von Organen wird am Eingang eines OP-Saales vorbeigetragen (Symbolbild).

Foto: dpa/Soeren Stache

  Mit klaren Organisationsstrukturen und einer besseren Vergütung für die Kliniken will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Zahl der Organspenden in Deutschland erhöhen.

Die Transplantationsbeauftragten in den Kliniken sollen mehr Zeit für ihre Arbeit und intern eine stärkere Stellung erhalten, die Entnahmekrankenhäuser sollen für die Organspenden und für das Vorhalten der Infrastruktur besser bezahlt werden. Schließlich soll ein flächendeckendes Berichtssystem offenlegen, ob die Kliniken tatsächlich die Chancen für Organspenden auch wahrnehmen.

Diese Details gehen aus einem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der unserer Redaktion vorliegt. Mit der Neuregelung würden „die strukturellen und finanziellen Voraussetzungen in den Entnahmekrankenhäusern geschaffen, um die Organspendezahlen nachhaltig zu erhöhen“, heißt es im Gesetzentwurf.

Das Hauptproblem sei nicht die Spendenbereitschaft. „Ein entscheidender Schlüssel liegt vielmehr bei den Kliniken. Ihnen fehlen häufig Zeit und Geld, um mögliche Organspender zu identifizieren“, heißt es aus dem Ministerium.

Rund 10.000 Menschen in Deutschland warten auf ein Spenderorgan. Diese Zahl ist seit Jahren unverändert hoch.  Die Spendenbereitschaft war drastisch gesunken, nachdem im Jahr 2012 Manipulationen unter anderem an den Wartelisten der Patienten mit Bedarf für ein Organ bundesweit einen Skandal ausgelöst hatten.

Die Organspendenbereitschaft nahm zuletzt wieder zu. Allerdings sind die Kliniken vielfach nicht in der Lage, verstorbenen Patienten Organe zu entnehmen, auch wenn dies möglich wäre. „Zunehmende Arbeitsverdichtung im klinischen Alltag auf den Intensivstationen und die fehlende Routine führen dazu, dass die Gemeinschaftsaufgabe Organspende nicht wahrgenommen wird“, beschreibt der Gesetzentwurf die Problemlage.

Auch kleine Krankenhäuser sollen Organspenden entnehmen können. Damit dieser Eingriff möglich ist, muss der „nicht behebbare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden“. Damit dies auch in kleineren Kliniken  möglich ist, sieht Spahns Gesetzentwurf einen bundesweiten beratenden neurologischen Bereitschaftsdienst vor.

In der Frage, wie in Deutschland die Zahl der Organspenden steigen kann, wird auch über die sogenannte Widerspruchslösung diskutiert. Derzeit dürfen Verstorbenen nur dann Organe entnommen werden, wenn sie sich dafür aktiv ausgesprochen haben. Es muss beispielsweise in einem Organspendeausweis festgehalten sein oder die Angehörigen müssen versichern, dass dies der Wille des Verstorbenen gewesen sei. Nun wird erwogen eine Widerspruchslösung zu schaffen, wonach grundsätzlich einem toten Menschen Organe entnommen werden können - es sei denn er hat zu Lebzeiten der Regelung widersprochen. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Bundestag darüber nach einer ethischen Debatte ohne Fraktionszwang entscheiden wird. Wann die Debatte geführt wird, ist noch offen.

Aus dem Gesundheitsministerium heißt es: „Losgelöst von der grundsätzlichen Debatte zur Widerspruchslösung sollten wir das Gesetz zur Verbesserung der Strukturen in den Krankenhäusern zügig beraten und beschließen.“

(qua)
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