Vorstoß des Gesundheitsministers Spahn: Ultraschall soll Alter von Flüchtlingen bestimmen

Bielefeld · Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) lässt prüfen, ob eine Altersbestimmung bei jungen Asylbewerbern durch Ultraschall möglich ist. Er könne Ärzte verstehen, die zurückhaltend mit Röntgen sind, wenn sie das Alter von jungen Migranten bestimmen sollen, sagte Spahn der in Bielefeld erscheinenden „Neuen Westfälischen“.

 Gesundheitsminister Jens Spahn.

Gesundheitsminister Jens Spahn.

Foto: dpa/Michael Kappeler

„Aber wir brauchen die Altersbestimmung“, sagte Spahn. Denn das habe Auswirkungen auf Asyl- und Strafverfahren. Deshalb müsse ein Weg mit möglichst geringen Eingriffen gefunden werden, den auch die Ärzteschaft mitgehen könne.

Das Bundesgesundheitsministerium fördert nach Spahns Worten seit Jahresbeginn ein Forschungsprojekt, um herauszufinden, ob auch mit Ultraschall das Alter von jungen Erwachsenen bestimmt werden kann. Das Projekt der Fraunhofer-Gesellschaft und der Universität des Saarlandes werde durch sein Ministerium mit einer Million Euro gefördert, erläuterte Spahn. Ende 2020 sollen Ergebnisse vorliegen, erklärte der Gesundheitsminister.

Altersbestimmung ist aktuell nur mit Röntgenverfahren vom Handwurzel und Schlüsselbein verlässlich möglich, die allerdings mit schädlicher Strahlung einhergehen. Ob diese Dosis hoch oder vielmehr sehr gering ist, das beurteilen Experten unterschiedlich. In jedem Fall bedeutet Röntgenstrahlung einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.

Das von Spahn angestrebte Verfahren soll Ultraschall-Methoden gegen Menschenhandel optimieren, bei dem oftmals Minderjährige ausgebeutet und zu Prostitution und Zwangsarbeit gezwungen werden; oft werden sie mit gefälschten Pässen über Staatsgrenzen geschleust. Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts haben einen nicht-invasiven, mobilen Handscanner entwickelt, der per Ultraschall die Volljährigkeit einer Person nachweisen kann – indem er am Handgelenk eine signifikante Wachstumsfuge misst, die etwa bei Frauen erst zur Vollendung des 18. Lebensjahres ausreichend verknöchert ist.

Das Verfahren, sagte Stefanie Ritz-Timme, Rechtsmedizinerin an der Uniklinik Düsseldorf, unserer Redaktion, sei sicher interessant, „aber man muss es vermutlich mit weiteren Methoden kombinieren, damit der Faktor der biologischen Variabilität reduziert wird“. Sie denkt da vor allem an einen Mundspeichelabstrich mit Gen-Analyse. „Auch eine MRT-Untersuchung des Schlüsselbeins könnte ein weiteres Verfahren sein, das in der Zusammenschau eine hohe Belastbarkeit biete.“ Keines der Verfahren habe eine schädliche Auswirkung auf den Körper der Untersuchten. (mit epd)

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