Debatte um Clearview-Technologie Datenschutzbeauftragter plädiert für Verbot der Gesichtserkennung in Europa

Berlin · Die US-Firma Clearview nutzt eine Datensammlung aus Internetfotos zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum. Der Bundesbeautragte für Datenschutz sieht darin eine mögliche Gefahr für den Rechtsstaat.

 Welche Regeln sollen für den Einsatz von Technologie zur Gesichtserkennung gelten?

Welche Regeln sollen für den Einsatz von Technologie zur Gesichtserkennung gelten?

Foto: vchal/Shutterstock.com

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Ulrich Kelber, sieht in dem Einsatz von Technologien zur Gesichtserkennung im öffentlichen Raum auch eine Gefahr für den liberalen Rechtsstaat. Grundsätzlich stelle die biometrische Gesichtserkennung „einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff dar, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste“, sagte der SPD-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwoch). Eine solche Legitimation sehe er derzeit nicht. „Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde.“

Am Wochenende war durch einen Bericht der „New York Times“ bekanntgeworden, dass eine US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglichen Bildern zusammengestellt hat und auf dieser Basis unter anderem diversen Behörden einen Service zur Gesichtserkennung anbietet.

Zwar sei Technologie zunächst einmal weder gut noch böse, sagte Kelber. Problematisch werde sie aber, „wenn sie entsprechend eingesetzt wird oder man die Auswirkungen verkennt“. Wenn etwa Bürgerinnen und Bürger nur aufgrund der Gefahr, registriert zu werden, zum Beispiel ihre Teilnahme an Demonstrationen reduzierten, sei der liberale Rechtsstaat gefährdet. Die wesentliche Aufgabe müsse deshalb sein, „den Einsatz von Technologie so zu regulieren, dass eine missbräuchliche und sozialschädliche Nutzung ausgeschlossen wird“.

(pen/dpa)
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