Gesetzentwurf Grüne wollen schnelle Entschädigung für bestrafte Homosexuelle

Berlin · Die Grünen fordern eine schnelle Entschädigung von Opfern, die auf Grundlage des früheren Strafrechts-Paragrafen 175 wegen Homosexualität verurteilt wurden.

Chronologie zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
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Foto: dpa, jst htf jsc vbm

Dass die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Männer noch immer nicht entschädigt sind, sei ein "monströser Schandfleck unseres Rechtsstaats", heißt es in einem Gesetzentwurf der Grünen-Bundestagsfraktion, aus dem die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Montagsausgaben) zitierten.

Entwurf ging an alle Fraktionen

Der Gesetzesentwurf der Grünen sei an Politiker aller Fraktionen verschickt worden, die mit dem Thema befasst sind. Die Zeit dränge, schrieben die Grünen-Abgeordneten Katja Keul und Volker Beck dem Bericht zufolge in einem beigefügten Brief. "Angesichts des Alters der Betroffenen und der inzwischen sehr langen Debatte sollten aber bis zum Ende der Sommerpause die Weichen zu einer schnellen Entscheidung des Bundestages gestellt werden."

Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hatte kürzlich ein Eckpunktepapier für ein Gesetz zur Aufhebung der Urteile und zur Entschädigung der Opfer vorgelegt. Mit der Vorlage des Gesetzentwurfs wollen die Grünen das Gesetzgebungsverfahren vorantreiben. Die Partei strebt einen überparteilichen Konsens in dieser Frage an.

Seit 1945 wurden mehr als 50.000 Männer verfolgt und verurteilt

Insgesamt wurden in Deutschland seit 1945 nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mehr als 50.000 Männer auf Grundlage des schwulenfeindlichen Paragrafen 175 verfolgt und zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Zudem verloren sie oft Arbeitsplatz und Wohnung und erlitten soziale Ausgrenzung.

Homosexuelle Handlungen waren bei Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1871 mit dem Paragrafen 175 unter Strafe gestellt worden. In der NS-Zeit wurden die Vorschriften noch einmal verschärft und in dieser Form später in bundesdeutsches Recht übernommen. 1994 wurde der Paragraf 175 endgültig abgeschafft, in der DDR erfolgte dieser Schritt bereits 1968. In der NS-Zeit ergangene Urteile gegen Homosexuelle wurden 2002 aufgehoben, Urteile aus der Zeit danach jedoch nicht.

(lai/afp)
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