Kind von Fußballtor erschlagen Gericht verhängt Geldstrafe gegen Betreuer

Hamburg · Der Siebenjährige hatte keine Chance: Das Kind wurde von dem rund 200 Kilogramm schweren Fußballtor erschlagen, als die 13- bis 14-jährigen Spieler das Gehäuse nach dem Training abbauen wollten.

Nun wurde der Jugendbetreuer des Vereins wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Amtsgericht Hamburg-Harburg sah es als erwiesen an, dass der Tod des Jungen vermeidbar gewesen wäre. Die Amtsrichterin verhängte am Montag wie von der Staatsanwaltschaft gefordert eine Geldstrafe in Höhe von 420 Euro (60 Tagessätze zu je sieben Euro). Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin nannte den Prozess zu dem Unglück im Mai 2013 in ihrer Urteilsbegründung ein "Verfahren, in dem es nur Verlierer gab. Den kleinen Jungen, aber auch den Angeklagten". Dennoch schloss sie sich "vollumfänglich" dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Diese hatte dem 26 Jahre alten Betreuer vorgeworfen, seine 13- bis 14-jährigen Spieler nach einem Training im Mai 2013 nur unzureichend instruiert zu haben, mit dem Aufräumen der Tore auf ihn zu warten. Außerdem habe der gelernte Industriekaufmann sich nicht sofort selbst zu den Toren begeben, sondern zuerst Bälle aufgeräumt.

Die Verteidigerin bemängelte nach dem Prozess die Signalwirkung des Urteils auf ehrenamtliche Betreuer. Sie ging von einem Unfall aus.

(dpa)
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