Eklat in Baden-Württemberg Landtagspräsidentin durfte AfD-Politiker ausschließen

Stuttgart · Der Rauswurf von zwei AfD-Politikern aus dem baden-württembergischen Landtag war ein Eklat. Die beiden Abgeordneten klagten dagegen, doch das Landesverfassungsgericht gibt nun der Sitzungsleitung recht.

 Stefan Räpple (l.) und Wolfgang Gedeon beim Gerichtstermin.

Stefan Räpple (l.) und Wolfgang Gedeon beim Gerichtstermin.

Foto: dpa/Fabian Sommer

(dpa) Die AfD-Politiker Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon sind mit ihren Klagen gegen ihren zeitweisen Ausschluss aus dem baden-württembergischen Landtag gescheitert. Das Landesverfassungsgericht entschied, sowohl der Sitzungsausschluss als auch die vorangegangenen Ordnungsrufe seien rechtens gewesen. Es gab damit Landtagspräsidentin Muhterem Aras (Grüne) recht. Gedeon und Räpple warfen den Richtern vor, ein politisches Urteil gesprochen zu haben.

Aras hatte Räpple und den fraktionslosen AfD-Politiker Gedeon von einer Landtagssitzung im Dezember und drei Folgesitzungen ausgeschlossen. Der Grund: Die Politiker befolgten ihre Ordnungsrufe nicht und verließen nach dem Ausschluss erst in Begleitung von Polizisten den Saal. Räpple war durch Zwischenrufe aufgefallen, Gedeon hatte zu Aras gesagt: „So können Sie ein Parlament in Anatolien führen, aber nicht in Deutschland.“

Die Verfassungsrichter urteilten, zwar sei Polemik zulässig. Die Grenzen zur Verletzung der parlamentarischen Ordnung seien aber erreicht, sobald die inhaltliche Auseinandersetzung ganz in den Hintergrund rücke und im Vordergrund eine bloße Provokation und eine Herabwürdigung anderer, insbesondere des politischen Gegners, stünden.

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