Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz „Reichsbürger“ müssen Waffen abgeben

Koblenz · Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz urteilte, dass „Reichsbürger“ generell als „waffenrechtlich unzuverlässig“ gelten. Wer die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine, nehme es in Kauf, sein Recht auf Waffenbesitz zu verlieren.

 Ein selbstgefertigter „Reisepass“ des „Deutschen Reichs“ (Symbolbild)

Ein selbstgefertigter „Reisepass“ des „Deutschen Reichs“ (Symbolbild)

Foto: dpa/Patrick Seeger

„Reichsbürger“ gelten nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz als „waffenrechtlich unzuverlässig“ und müssen ihre Waffen samt Munition abgeben.

Das Vertrauen in Inhaber einer Waffenbesitzkarte werde in aller Regel zerstört, wenn diese über reine Sympathiekundgebungen hinaus „ausdrücklich und konkludent“ ihre Bindung an deutsche Rechtsvorschriften in Abrede stellten, urteilten die Koblenzer Richter (AZ: 7 B 11152/18.OVG). Es spiele keine Rolle, ob die Betroffenen in der Vergangenheit bereits gegen Gesetze verstoßen haben oder nicht. Entscheidend sei das nicht hinnehmbare Restrisiko bei einer Zuverlässigkeitsbeurteilung im Waffenrecht.

Mit ihrem am Dienstag veröffentlichen Urteil wies das Gericht eine Beschwerde von zwei Waffenbesitzern gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier ab. Die Trierer Richter hatten zuvor einen Antrag der Waffenbesitzer auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Damit hatten sich die Waffenbesitzer gegen eine Entscheidung der Waffenbehörde des zuständigen Landkreises zur Wehr setzen wollen.

Die Waffenbehörde hatte die erteilten Waffenbesitzkarten widerrufen und dies damit begründet, dass die Inhaber der Waffen waffenrechtlich unzuverlässig seien. Dies ergebe sich aus mehreren von ihnen verfassten und an verschiedene Behörden gerichtete Schriftsätze.

Die Koblenzer Richter stellten klar, dass es keine einheitliche „Reichsbürgerbewegung“ gebe. Doch wer die Existenz und die Legitimation der Bundesrepublik Deutschland verneine und ihre Rechtsordnung nicht als für sich verbindlich betrachte, nehme in Kauf, als waffenrechtlich unzuverlässig eingestuft zu werden.

(mlat/epd)
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