Schärfere Alterskontrollen beim Alkoholverkauf Gemeinsam gegen Komasaufen

Berlin (RPO). Der Einzelhandel und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung nehmen einen neuen Anlauf, um das Komasaufen unter Jugendlichen besser in den Griff zu bekommen. Der Verkauf von Alkohol an Minderjährige soll schärfer kontrolliert werden.

Schärfere Alterskontrollen beim Alkoholverkauf: Gemeinsam gegen Komasaufen
Foto: AP, AP

Die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans stellte am Mittwoch einen Aktionsleitfaden zur Einhaltung des Jugendschutzgesetzes in Berlin vor. "Damit wird es Jugendlichen erschwert, illegal an Alkohol zu kommen", sagte sie.

2008 wurden 25.700 volltrunkene Jugendliche in die Notaufnahme eingeliefert - die höchste bisher gemessene Zahl. Übergeordnetes Ziel der Bundesregierung sei daher, den gesundheitsschädlichen Alkoholkonsum gerade im Jugendalter zu reduzieren, sagte Dyckmans.

Der Handelsverband Deutschland (HDE) will sich stärker als bisher dafür einsetzen, dass die durch das Jugendschutzgesetz festgeschriebenen Altersgrenzen eingehalten werden und der gesamten Gesellschaft bewusst werden. Derzeit dürfen Jugendliche ab 16 Bier, Wein und Sekt kaufen und konsumieren.

Grüne fordern Testkäufe unter gesetzlicher Regelung

Spirituosen dürfen nur an volljährige Kunden abgegeben werden. Ab sofort sollen verstärkt auch erwachsen aussehende Käufer nach dem Ausweis gefragt werden. "Wenn eine Kassiererin auch nur den allerleisesten Zweifel daran hat, dass ein Kunde alt genug ist, um Alkohol zu kaufen, heißt es: Kein Alkohol ohne Ausweis", sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser.

Die Mitglieder des Verbandes verpflichten sich, ihr Verkaufspersonal besser auszubilden und ausreichend auf mögliche rechtliche Folgen eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz hinzuweisen. Moderne Kassenwarnsysteme sollen darauf hinweisen, wenn Artikel dem Jugendschutz unterliegen. Durch Testkäufe sollen Verstöße intern kontrolliert werden, sagte Sanktjohanser.

Zudem soll an allen Supermarktkassen mit Hinweisschildern um Verständnis für die Jugendschutz-Kontrollen geworben werden. Dyckmans bemängelte, die Kassierer würden von erwachsenen Kunden bisher noch viel zu selten unterstützt.

Alle stehen in der Verantwortung

Sanktjohanser betonte, die Landesregierungen müssten schnell und wirksam ahnden, wenn Alkohol an Minderjährige verkauft wird. Aber auch Familien und Schulen sowie alle anderen, die alkoholische Getränke anbieten - Gastronomie, Tankstellen, Volksfeste - sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und entsprechend handeln.

Die Drogenbeauftragte führt bereits Gespräche mit weiteren Verantwortlichen wie dem Gaststättenverband. Ein Verbot des Nachtverkaufs von Alkohol wie in Baden-Württemberg sieht sie skeptisch. Dies könnte eher dazu führen, dass Jugendliche den Alkohol tagsüber kaufen, aber dennoch nicht weniger trinken, sagte Dyckmans.

Der jugendpolitische Sprecher der Grünen, Kai Gehring, forderte eine gesetzliche Werbebeschränkung für Alkohol statt weiteren Selbstverpflichtungserklärungen. Werbeeinschränkungen für Tabak habe dazu beigetragen, dass der Konsum Jugendlicher drastisch zurückgegangen sei. Notwendig sei auch eine gesetzliche Regelung von Testkäufen sowie ein abschreckendes Mindestbußgeld, sagte Gehring.

(apd/nbe)
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