Verfassungsrechtliche Bedenken Gauweiler fordert Stopp des Eurorettungsgesetzes

Berlin (RPO). Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat Bundespräsident Christian Wulff offenbar dazu aufgefordert, das beschlossene Gesetz zum Eurorettungsfonds EFSF wegen verfassungsrechtlicher Bedenken nicht auszufertigen.

Die Euro-Rettungsversuche im Überblick
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Foto: AFP

In einem zwölfseitigen Schreiben an Wulff nenne Gauweiler mehrere Regelungen des Gesetzes, die nach seiner Ansicht dem Grundgesetz widersprächen, berichtete die "Bild"-Zeitung am Freitag unter Berufung auf das Schreiben.

Unter den genannten Punkten seien auch solche, die "in der politischen und rechtlichen Auseinandersetzung bisher nicht bedacht worden" seien, zitierte das Blatt aus dem Brief.

Dem Bericht zufolge moniert Gauweiler unter anderem, dass der Rettungsschirm ein Haftungsrisiko für den Bundeshaushalt bedeute, das weit über die angemeldeten 211 Milliarden Euro hinausgehe und zusammen mit Zins- und anderen Risiken ein Volumen von bis zu 665 Milliarden Euro erreichen könne. "Dies ist allein der deutsche Haftungsanteil an all den Rettungsaktionen", zitierte die Zeitung aus dem Schreiben.

Bundestag und Bundesrat hatten die EFSF-Erweiterung in der vergangenen Woche beschlossen. Gauweiler und weitere Abgeordnete der schwarz-gelben Koalition stimmten dem Gesetz jedoch nicht zu.

Anfang September war eine Klage Gauweilers gegen frühere Maßnahmen zur Eurorettung vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen worden.

Mit der Reform des Rettungsschirms wird unter anderem dessen tatsächliche Ausleihkapazität insgesamt von bislang 250 auf 440 Milliarden Euro erhöht. Die deutschen Garantien steigen von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro.

(AFP/csr)
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