Energieversorgung Habeck ruft zweite Krisenstufe im Notfallplan Gas aus

Berlin · Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat Konsequenz aus den verringerten Gaslieferungen aus Russland gezogen und die Alarmstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Die Behörden erhalten damit mehr Möglichkeiten einzugreifen.

 Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Foto: dpa/Jan Woitas

Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat die zweite Krisenstufe im Notfallplan Gas ausgerufen. Grund dafür seien die seit Mitte Juni bestehende Kürzung der russischen Gaslieferungen sowie die hohen Preise am Gasmarkt, sagte Habeck am Donnerstag in Berlin.

Die Lage sei derzeit „angespannt“. Gas ist nach Worten von Habeck „von nun an ein knappes Gut in Deutschland“. „Dies sage ich, obwohl die Versorgungssicherheit aktuell gewährleistet ist“, sagte er. „Auch wenn aktuell noch Gasmengen am Markt beschafft werden können und noch eingespeichert wird: Die Lage ist ernst, und der Winter wird kommen.“ „Es sind die Versäumnisse der letzten Dekade, die uns jetzt in diese Bedrängnisse geführt haben“, sagte der Minister. Man stünde anders da, wenn man in den vergangenen Jahren bei der Energieeffizienz und beim Ausbau der erneuerbaren Energien wirklich vorangekommen wäre.

Die Alarmstufe ist die zweite von drei Eskalationsstufen des Notfallplans Gas, der nach dem russischen Angriff auf die Ukraine vorgestellt wurde. Anders als die seit dem 30. März geltende Frühwarnstufe könnte die Alarmstufe für Unternehmen und Verbraucher erhebliche Konsequenzen mit sich bringen.

Laut dem Plan liegt bei der Alarmstufe eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt. Der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen. Die Ausrufung steht im Zusammenhang mit der starken Drosselung der russischen Gaslieferungen seit vergangener Woche. Eine weitere Belastung ist absehbar: Eine anstehende Wartung der Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 ist ab 11. Juli geplant, etwa zehn Tage könnte sie dauern.

Versorgungsunternehmen sollen nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag aber noch keine Möglichkeit erhalten, ihre Gaspreise nach dem Energiesicherungsgesetz zu erhöhen. Dies ist gesetzlich seit dem 21. Mai möglich.

Zwei Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein: Zum einen müssen Alarmstufe oder Notfallstufe im Notfallplan Gas ausgerufen worden sein. Zum anderen muss die Bundesnetzagentur auf dieser Grundlage eine „erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmengen nach Deutschland“ festgestellt haben. Diese Feststellung muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Erst dann dürfen die Unternehmen die Preise auf ein „angemessenes Niveau“ erhöhen.

(mba/dpa/Reuters)
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