Gas-Beschlüsse im Bundestag Grünes Licht für Kohlekraftwerke als Gas-Ersatz

Berlin · Mit neuen Gesetzen reagiert der Bundestag auf die anstehende Drosselung der Gaszufuhr aus Russland. Unter anderem geht es dabei um Gasersatz bei der Stromproduktion. Atomkraftwerke sollen dazu allerdings nicht beitragen.

Wegen der Gaskrise hat der Bundestag den Weg dafür frei gemacht, vorübergehend mehr Kohlekraftwerke zur Stromerzeugung heranzuziehen. Gleichzeitig beschlossen die Abgeordneten am späten Donnerstagabend, staatliche Hilfen für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper zu erleichtern. Als Option kann zudem ein Umlagesystem geschaffen werden, damit Preissprünge beim Gas für Energieversorger gleichmäßiger an Kunden weitergeben werden können. Diesen Mechanismus will der Bund noch nicht aktivieren, sondern zunächst die Lage der Gasversorgung weiter beobachten. Mit den Gesetzesänderungen wird aber die rechtliche Grundlage geschaffen.

Die vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen sollen am Freitag noch durch den Bundesrat. Sie sind eine Reaktion auf die starke Drosselung russischer Gaslieferungen durch die Pipeline Nord Stream 1. Um Gas einzusparen, soll nun weniger Gas zur Stromproduktion genutzt werden. Der Bundestag beschloss dafür am Donnerstagabend den Gesetzentwurf der Koalition zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken. Dazu sollen für einen Übergangszeitraum Kohlekraftwerke zum Einsatz kommen, die gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar sind, vor der Stilllegung stehen oder sich in der Reserve befinden. Befristet ist diese Maßnahme bis spätestens Ende März 2024.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits angekündigt, parallel die notwendige Ministerverordnung vorzubereiten, um die sogenannte Gasersatzreserve in Gang zu setzen.

 Stteinkohle lagert neben dem Kohlekraftwerk Mehrum in Niedersachsen.

Stteinkohle lagert neben dem Kohlekraftwerk Mehrum in Niedersachsen.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Abgelehnt wurde vom Bundestag ein Änderungsantrag der Unionsfraktion, der eine längere Laufzeit von Atomkraftwerken zum Ziel hatte. CDU und CSU hatten vorgeschlagen, dass die Bundesregierung per Rechtsverordnung neben Kohlekraftwerken auch die drei verbliebenen deutschen Kernkraftwerke weiterlaufen lassen kann. Dafür hatte sich zuletzt auch die FDP stark gemacht - allerdings konnten sich die Freidemokraten damit in der Koalition nicht gegen SPD und Grüne durchsetzen.

(peng/dpa/AFP)
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