Unionspolitiker Fußfessel für Hassprediger gefordert

Berlin (rpo). Drastische Maßnahmen im Kampf gegen den Terrorismus hat Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gefordert. Der Politiker hat sich unter anderem für eine elektronische Fußfessel für radikale Islamisten ausgesprochen. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) unterstützte den Vorstoß.

"Damit lassen sich viele der etwa 3.000 gewaltbereiten Islamisten in Deutschland, Hassprediger und in ausländischen Terrorcamps ausgebildete Kämpfer, überwachen", sagte Schünemann der Zeitung "Die Welt" vom Mittwoch. Die Fußfessel könne problemlos in das Ausländerrecht aufgenommen werden, es gebe keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

"Die elektronische Fußfessel ist praktikabel auch für die gewaltbereiten Islamisten, die wir wegen drohender Folter nicht in ihre Heimatländer abschieben können", sagte Schünemann. Nach der Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit dürften sich Islamisten nur noch in bestimmten Gebieten aufhalten. "Falls sie diese verlassen, ertönt sofort ein Warnsignal. Die Polizei weiß dann genau, wo diese Leute sind.

Dies könne mehr Sicherheit bringen. Die Innenministerkonferenz wird die Neuerungen des Zuwanderungsgesetzes im Frühjahr 2006 neu bewerten. "In diesem Rahmen sollte man die Fußfessel beschließen", sagte Schünemann. Innenministerkollegen würden ihm Zustimmung signalisieren; im Strafvollzug seien bereits viele positive Erfahrungen mit der Fußfessel gesammelt worden, so der CDU-Politiker.

Sein bayerischer Kollege Beckstein betonte, die elektronische Fußfessel könne ein geeignetes Mittel sein, den Überwachungs- und Kontrollaufwand von Hasspredigern und gewaltbereiten Islamisten zu verringern. Diese tauchten in vielen Fällen einfach unter, sagte er der "Welt". Besonders bei Personen, die man aus humanitären Gründen nicht abschieben könne, sei die Fußfessel praktikabel.

Als Beispiel nannt Beckstein einen Tunesier in Bayern, der nach eigenen Angaben an einem Anschlag in seinem Heimatland beteiligt gewesen sei. Dieser habe jedoch nicht abgeschoben werden können, weil ihm in Tunesien eigenen Angaben zufolge Folter und Todesstrafe drohten. Der Tunesier habe sich auf eigenen Wunsch in eine psychiatrische Klinik begeben, aus der er verschwunden sei.

(afp)
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