Europawahl Fünf-Prozent-Hürde verfassungswidrig

Karlsruhe (RPO). In Deutschland gibt es bei der Europawahl künftig keine Fünf-Prozent-Hürde mehr. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe verstößt sie gegen das Grundgesetz. Die Richter sehen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien verletzt.

 Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien.

Die Sperrklausel verstoße gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit der Parteien.

Foto: dapd, dapd
(apd/csr)
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