Arbeitsministerin Andrea Nahles Fünf Millionen Beschäftigte sollen Mindestlohn erhalten

Berlin · Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) macht Tempo: Wie beim Rentengesetz will sie auch beim Mindestlohn gleich mehrere Vorhaben in ein Tarifpaket stecken. Schon Ostern soll der Gesetzentwurf stehen. Gelten soll der Mindestlohn dann ab dem 1. Januar 2015.

 Ministerin Nahles drückt beim Thema Mindestlohn aufs Gas.

Ministerin Nahles drückt beim Thema Mindestlohn aufs Gas.

Foto: dpa

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will noch im April ihren zweiten großen Gesetzentwurf im Kabinett vorlegen. Wie unsere Zeitung aus Koalitionskreisen erfuhr, will die Ministerin ein "Tarifpaket" schnüren, in dem sie wie auch schon bei der Rente mehrere Gesetzesvorhaben auf einen Schlag erledigt. Mit dem Tarifpaket sollen der Mindestlohn eingeführt und Branchenmindestlöhne ausgeweitet werden.

Nach den Plänen der großen Koalition soll ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto ab dem 1. Januar 2015 in Deutschland gelten. Eine Übergangsfrist von zwei Jahren soll es für Branchen geben, in denen tariflich niedrigere Löhne bereits vereinbart sind. Ab 1. Januar 2017 wird das Mindestlohnniveau dann "uneingeschränkt" Gültigkeit haben, so wurde es auch von Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart.

Die Höhe des Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde soll bis Ende 2017 konstant bleiben. Im Sommer 2017 wird eine Kommission aus Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Wissenschaftlern über eine Anhebung beraten. Frühestens ab dem 1. Januar 2018 kann der flächendeckende Mindestlohn dann steigen.

Obwohl der Koalitionsvertrag die Ausgestaltung des Mindestlohns sehr genau regelt, sind noch zahlreiche strittige öffentliche Debatten zu erwarten, insbesondere, was die Ausnahmen betrifft.

Union und SPD hatten sich während der Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt, dass Ausbildungsverhältnisse und Schülerpraktika vom Mindestlohn ausgenommen werden sollen. Gleiches soll für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten, die als Minijob bezahlt werden. Als Streitpunkt bleibt die Frage, wie beispielsweise mit Saisonarbeitskräften umgegangen werden soll. An dieser Stelle gab es in den Koalitionsverhandlungen keine Einigung. Das gewerkschaftsnahe Wirtschaftsinstitut WSI hat berechnet, dass nach den Plänen von Nahles bis zu fünf Millionen Beschäftigte den Mindestlohn erhalten könnten. Kommt es zu weitreichenden Ausnahmen, wären es noch drei Millionen.

Die SPD-Arbeitsministerin will vor der Formulierung des endgültigen Gesetzentwurfs mit Arbeitgebern, Arbeitnehmern und jenen Branchen, die sich gegen den Mindestlohn wehren, Gespräche führen. Allerdings zeigt sich die Ressortchefin bislang unbeweglich, was Ausnahmen betrifft.

Neben dem flächendeckenden Mindestlohn will Nahles in ihrem Tarifpaket die schon heute in vielen Branchen geltenden Mindestlöhne deutlich ausweiten. Das Prinzip des Gesetzes funktioniert so: Die Bundesregierung kann per Verordnung einen von den Tarifpartnern ausgehandelten Lohn für allgemeinverbindlich erklären. Damit müssen auch nicht tarifgebundene Unternehmen diesen Lohn zahlen.

Solche Branchenmindestlöhne gelten heute beispielsweise schon in der Abfallwirtschaft, im Baugewerbe, bei Gebäudereinigern, im Sicherheitsgewerbe und in der Pflegebranche. Die Arbeitsministerin plant, nun die Möglichkeit zu schaffen, dass grundsätzlich in allen Branchen eigene Mindestlöhne möglich sind.

(RP)
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