Volksverhetzung Fünf Jahre Haft für Holocaust-Leugner Zündel

Mannheim (RPO). Das Mannheimer Landgericht hat den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht befand den 67-jährigen Angeklagten der Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener für schuldig.

In dem Prozess, der von mehreren Eklats begleitet war, fiel das Urteil nach rund einjähriger Verhandlungsdauer.

Zündel wurde vorgeworfen, von Kanada und den USA aus über seine Internet-Homepage und mit Hilfe von Rundbriefen die Auschwitz-Lüge verbreitet zu haben, bei der der Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus geleugnet wird. Das Gericht orientierte sich beim Strafmaß an der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ebenfalls eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren gefordert hatte.

Zündel war im März 2005 von Kanada nach Deutschland ausgeliefert worden, weil er in Kanada als Gefahr für die nationale Sicherheit eingestuft wurde. Seither befand er sich in Untersuchungshaft.

Einen ersten Prozess gegen Zündel hatte das Landgericht im November 2005 ausgesetzt. Anfang Februar 2006 kam es zur Neuauflage, wobei die Verhandlung durch zahlreiche Verteidiger-Anträge immer mehr in die Länge gezogen wurde.

Der Vorsitzende Richter hatte den Anwälten Zündels wiederholt "Prozessverschleppung" vorgeworfen. Eine Wahlverteidigerin Zündels wurde wegen unzulässigen Verhaltens von dem Verfahren ausgeschlossen. Ein weiterer Verteidiger hatte in seinem Plädoyer aus Adolf Hitlers "Mein Kampf" zitiert.

(afp2)
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