Nach Testphase Oben-ohne-Regel in Göttinger Bädern soll bleiben

Göttingen · Seit dem 1. Mai dürfen Frauen am Wochenende ohne Brustbedeckung in den städtischen Schwimmbädern in Göttingen baden. Nach positiver Resonanz soll die bis zum 31. August befristete Badeordnung weiter gelten.

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Foto: Maximare

Die neue Badeordnung, die Frauen das Oben-ohne-Baden in Göttingens städtischen Bädern erlaubt, soll nach Ablauf der am Mittwoch endenden Testphase weiter gelten. „Festzuhalten ist, dass die Regelung von allen Seiten gut angenommen wurde“, sagte der Geschäftsführer der Betreibergesellschaft, der Göttinger Sport und Freizeit GmbH (GoeSF), Andreas Gruber am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Regel werde zunächst fortgeführt. Über das weitere Vorgehen entscheidet nach Auskunft des Stadtrats am 15. September der Sportausschuss der Stadt.

Auf Beschluss des Rates dürfen Frauen seit dem 1. Mai am Wochenende ohne Brustbedeckung in den städtischen Schwimmbädern der niedersächsischen Universitätsstadt baden. In den drei betroffenen Freibädern sei die Option häufiger genutzt worden als im Hallenbad „Eiswiese“, erläuterte Gruber. Die Badmitarbeiter hätten „etwa vier bis fünf als Frauen gelesene Personen pro Bad und Tag“ gezählt.

Eine positive Bilanz zogen auch die Grünen im Rat, welche dort die größte Fraktion bilden. „Die neue Regelung war ein voller Erfolg“, sagte Sportausschuss-Mitglied Onyeka Oshionwu (Grüne). „Aus Göttingen ist das Signal in die Welt gegangen, dass es kein Naturgesetz ist, dass Frauen und weiblich gelesenen Personen ihren Oberkörper zu bedecken haben.“ Da es um „das gleiche Recht für alle Menschen“ gehe, spräche sich die Grünen-Fraktion für eine Ausweitung der Oben-ohne-Regelung aus.

Rückenwind bekamen sie hierfür aus dem Landtag in Hannover: Die Sprecherin für Sport der Grünen-Fraktion im niedersächsischen Landtag, Marie Kollenrott, findet die Test-Regelung immer noch „diskriminierend“. „Wir brauchen eine Regel, die Gleichberechtigung grundsätzlich an jedem Tag schafft, nicht nur am Wochenende“, sagte Kollenrott dem epd. Als Ausnahmeregelung zum Minderheitenschutz sei dann eine Vorschrift für bekleidetes Baden an einzelnen Tagen denkbar. „So könnte auf Menschen Rücksicht genommen werden, die etwa aufgrund ihrer Sozialisation das Oben-ohne-Baden als problematisch empfinden.“

Der Vorsitzende der SPD-Ratsfraktion, Tom Wedrins, zeigte sich mit dem Ergebnis der Testphase ebenfalls zufrieden. Er rechne mit einer Fortführung des Probebetriebs. Die CDU-Fraktion hingegen wollte sich noch nicht positionieren. Man wolle zunächst den offiziellen GoeSF-Bericht in der Sportausschuss-Sitzung in zwei Wochen abwarten, sagte Geschäftsführer Björn Pohlmann.

Die Änderung der Badeordnung war auch das Ergebnis des politischen Drucks, den das Göttinger Bündnis „Gleiche Brust für alle“ aufgebaut hatte. Eine der Gründerinnen des Bündnisses hatte sich im August 2021 in der „Eiswiese“ geweigert, ihre Brust zu bedecken. Schwimmbad-Mitarbeiter riefen daraufhin die Polizei. Das Bad erteilte ihr später Hausverbot.

Die „Badeordnung-Ergänzug“ mit Gültigkeit vom 01.05.2022 hängt am Eingang zum Hallenschwimmbad „Badeparadies Eiswiese“.

Die „Badeordnung-Ergänzug“ mit Gültigkeit vom 01.05.2022 hängt am Eingang zum Hallenschwimmbad „Badeparadies Eiswiese“.

Foto: dpa/Swen Pförtner

Die Frau, die bis heute anonym bleiben möchte, warf den Mitarbeitern vor, sich ihr gegenüber „sexistisch“ und „transfeindlich“ verhalten zu haben. Sie hätten sie allein aufgrund ihres Aussehens „als weiblich gelesen und einkategorisiert“. Die sich anschließende Debatte in der Stadtgesellschaft mündete schließlich in die neue Regelung.

(mzu/epd)
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