Prozess gegen Ex-Bundespräsidenten Freispruch für Christian Wulff — aber kein strahlender Sieger

Hannover · Um kurz vor 12 Uhr ist es soweit: Nach dreieinhalb Monaten Prozess spricht das Landgericht Hannover Christian Wulff frei. Die Begründung für das Urteil ohne Sieger ist so einfach wie schwierig: Dem Gericht fehlen Beweise für die erhobenen Korruptionsvorwürfe.

Gericht spricht Ex-Bundespräsident Christian Wulff frei
8 Bilder

Gericht spricht Ex-Bundespräsident Christian Wulff frei

8 Bilder
Foto: dpa

Christian Wulff kann aufatmen. Nach 105 Tagen darf der frühere Bundespräsident die Anklagebank verlassen. Wie erwartet hat das Landgericht Hannover den 54-Jährigen vom Vorwurf der Korruption freigesprochen. Doch auch nach dem Ende des laut Wulff "ehrabschneidenden Prozesses" ist der Weg in einen normalen Alltag noch weit. Denn ein wichtiges Ziel hat er nach Ansicht von Experten nicht erreicht: Trotz des Freispruchs ist Wulff in der Bevölkerung nicht automatisch rehabilitiert.

"Wir wissen aus einer Vielzahl von vergleichbaren Fällen, dass auch ein Freispruch den Verdacht, dass er falsch gehandelt hat, nicht von Wulff beseitigen wird", sagt der Kommunikationswissenschaftler Hans Mathias Kepplinger und spricht damit das aus, was Wulff seit dem ersten Prozesstag befürchtet haben dürfte. Es wird etwas haften bleiben. Dabei hat das frühere Staatsoberhaupt immer betont, nur mit einem richtigen Freispruch könne er die "ersehnte Ruhe" wiederfinden.

Das Urteil mit versteinerter Miene entgegengenommen

Wulff selbst will darüber am Tag der Urteilsverkündung nicht sprechen. "Ich bin natürlich sehr erleichtert", sagt er mit einem zufriedenen Lächeln vor Kameras. Das Urteil selbst hat er ohne Regung mit versteinerter Miene zur Kenntnis genommen. Auch inhaltlich will Wulff sich nicht zum Urteil äußern. Mit keinem Wort geht er auf die von Richter Frank Rosenow mehrfach erwähnten fehlenden Beweise ein, die am Ende zum Freispruch führten.

Stattdessen erklärt Wulff im präsidialen Ton: "Ich danke den Menschen, die mir in den vergangenen zwei Jahren beigestanden haben." Auch zu seinen Zukunftsplänen schweigt er. Vielmehr will er nun erst mal mit seiner Tochter Annalena, die bei der Urteilsverkündung mit im Gerichtssaal saß, seinen Sohn Linus aus dem Kindergarten abholen. Beide hätten, so Wulff, nun wieder einen "erleichterten Vater".

Der Freispruch überrascht im Schwurgerichtssaal 127 niemanden. Seit dem Zwischenfazit von Richter Frank Rosenow kurz vor Weihnachten war die Tendenz des Gerichts kein Geheimnis mehr. Mehrfach erklärte der weißhaarige Jurist, dass die Anklagevorwürfe zwar "möglich, aber nicht zwingend" seien.

Dies wiederholt Rosenow auch am Donnerstag. Nun klingt es aber weniger wie ein Angriff auf die Staatsanwaltschaft als nach Rechtfertigung seines Urteils. Dieses soll "Bestand" haben, wie er schon im Prozess sagt. "Es gibt schlicht keine schlagkräftigen Beweise gegen die Angeklagten." Deshalb sei Wulff wie jeder andere freigesprochene Angeklagte "uneingeschränkt" frei.

Wulffs Anwalt: "Das Urteil ist in Stahl gegossen"

Dennoch finden sich in der mehr als einstündigen Urteilsbegründung auch Formulierungen, die wie Wasser auf die Mühlen aller Befürworter einer Revision klingen: "Der Ablauf könnte auch so gewesen sein, wie von der Staatsanwaltschaft dargestellt", sagt Rosenow. Eine Woche hat die Staatsanwaltschaft nun Zeit, zunächst ohne Begründung eine Revision beim Bundesgerichtshof anzukündigen. Endgültig und begründet muss dies erst nach Zustellung des schriftlichen Urteils erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft ist nach dem Urteil zurückhaltend. Während Chefermittler Clemens Eimterbäumer zunächst auf Tauchstation geht, betont der für die Presse zuständige Oberstaatsanwalt Jürgen Lendeckel: "Zufrieden und nicht zufrieden sind keine Kategorien, in denen wir denken." Den Eindruck aus dem Plädoyer der vergangenen Woche, dass die Staatsanwaltschaft eine Revision beim Bundesgerichtshof erwägt, will er nicht bestätigen: "Das Urteil ist noch sehr frisch, und es ist unsere Pflicht, die ausführliche Begründung zu prüfen. Dann werden wir entscheiden."

Ganz anders äußert sich Wulffs Anwalt Bernd Müssig: "Das Urteil ist in Stahl gegossen. Es wird halten. Gar keine Frage", sagt er und unterstellt der Staatsanwaltschaft "Blindheit und Borniertheit".

Trotz des Freispruchs für Wulff und den mitangeklagten Filmfinancier David Groenewold, echte Gewinner scheint es an diesem Tag im Landgericht Hannover nicht zu geben. Die Staatsanwaltschaft hat das Gericht nicht von einer Schuld Wulffs überzeugen können. Der Richter hat die Anklage erst zugelassen und sie anschließend wieder einkassiert. Und auch Wulff kann wohl noch nicht sofort zur Ruhe kommen. Von einem Freispruch ohne Wenn und Aber, wie er ihn sich erhofft hatte, war an diesem Tag im Gericht nicht die Rede. Einzig die Anwälte dürften das Urteil bereits jetzt als Sieg verbuchen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort