Ex-AfD-Chefin vor Gericht Petry schweigt im Meineid-Prozess

Dresden · Die frühere AfD-Chefin sieht sich als Opfer politischer Verfolgung.

(dpa) Die wegen des Verdachts auf Meineid angeklagte frühere AfD-Chefin Frauke Petry will in der mündlichen Verhandlung vor dem Dresdner Landgericht vorerst nicht das Wort ergreifen. Das erklärte ihr Anwalt Carsten Brunzel zum Prozessauftakt. Er verlas eine Erklärung und vertrat die Meinung, dass der Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtages Petry überhaupt nicht hätte vereidigen dürfen: „Die Eindeutigkeit der Rechtslage, der Zeitablauf und die offensichtlichen Gesamtumstände gebieten spätestens an der jetzigen Stelle, dem Verfahren Einhalt zu gebieten.“

Petry wird vorgeworfen, im November 2015 vor dem Wahlprüfungsausschuss falsch ausgesagt und ihre Angaben beeidet zu haben. Im Kern ging es um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. Petry hatte ausgesagt, dass die Bewerber nach Einzug in den Landtag hätten selbst entscheiden können, ob sie das Darlehen in eine Spende an die AfD umwandeln können. In den Darlehensverträgen stand aber, dass der Kandidat in diesem Fall auf die Rückzahlung verzichtet. Petry hatte im Vorfeld einen Irrtum eingeräumt. Zugleich hatte sie aber versichert, nicht absichtlich falsch ausgesagt zu haben.

Petry hatte nach der Bundestagswahl 2017 ihre Partei verlassen und sitzt derzeit als fraktionslose Abgeordnete im Bundestag und im Landtag. Sie ist mittlerweile Vorsitzende der „Blauen Partei“. Zum Prozessauftakt erschien die 43-Jährige in Begleitung ihres Ehemannes, des Europaabgeordneten Marcus Pretzell. Er wurde ihr später als Beistand zugeordnet, so dass er neben seiner Frau Platz nehmen durfte.

Petry hält den Prozess für politisch motiviert. „So, wie sich dieser Prozess entwickelt hat, ist er geradezu ein Paradebeispiel dafür, wie die CDU und die von ihr abhängige Staatsanwaltschaft versuchen, mich als Mensch und Politikerin immer wieder öffentlich zu beschädigen“, erklärte sie. Bei einer Verurteilung droht ihr die Aberkennung ihrer Mandate, weil sie das passive Wahlrecht verlieren könnte. Foto: dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort