Gesetz seit 2015 Freiwillige Vorgaben zeigen bei Frauenquote kaum Wirkung

Berlin · Die Frauenquote funktioniert nur dort, wo sie vorgeschrieben ist. In den Vorständen vieler Unternehmen sind Frauen immer noch Fehlanzeige. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey will deshalb Ordnungsgelder einführen.

 Frau bei der Arbeit (Symbolbild).

Frau bei der Arbeit (Symbolbild).

Foto: dpa, ppl;cse jkh vfd

Die vor drei Jahren eingeführte Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten funktioniert - aber nur dort, wo es verbindliche Vorgaben gibt. Seit 2015 ist der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 186 im Dax, MDax, SDax und TecDax sowie der im Regulierten Markt notierten, voll mitbestimmten Unternehmen um 6,1 Prozentpunkte auf 28,1 Prozent gestiegen, wie die Organisation Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) feststellte.

Bei den aktuell 104 der Quote unterliegenden Unternehmen kletterte der Wert sogar um 9 Prozentpunkte auf durchschnittlich 30,9 Prozent. Bei den nicht der Quote unterliegenden 82 weiteren Unternehmen liegt der Anteil jedoch unter 20 Prozent. "Hier wird deutlich, dass freiwillige Vorgaben kaum Wirkung zeigen", betonte FidAR.

Entwicklung stagniert

Auf der Vorstandsebene der 186 untersuchten Unternehmen stagniert demnach die Entwicklung. Der Frauenanteil liegt dort nur bei 7,3 Prozent, eine Steigerung um 2,3 Prozentpunkte in drei Jahren. Auch die 104 Quoten-Unternehmen erzielen mit 8,2 Prozent einen nur unwesentlich besseren Wert. Dies zeigt der aktuelle Women-on-Board-Index von FidAR vom 14. Januar. Dieser WoB-Index misst seit 2010 regelmäßig den Fortschritt beim Frauenanteil in den Spitzenpositionen der Wirtschaft.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) sagte dazu: "Ein Plus von 9 Prozentpunkten, und das in drei Jahren, zeigt: Die feste Quote wirkt. Doch zeigt sich leider auch, dass Gleichstellung von alleine nicht funktioniert." In den Vorständen vieler Unternehmen seien Frauen Fehlanzeige. "Aus meiner Sicht ist das eine sehr rückwärtsgewandte Unternehmenspolitik. Solche Männerclubs sind nicht mehr zeitgemäß - das gilt für die Politik wie auch für die Wirtschaft. Da muss mehr passieren." Wo die Regeln des Gesetzes nicht eingehalten werden, werde es künftig Ordnungsgelder geben.

Das seit Mai 2015 geltende Gesetz schreibt neben der Quote von 30 Prozent im Aufsichtsrat für die rund 100 größten börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen für rund 4000 weitere Firmen vor, sich selbst Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und anderen Führungsgremien zu geben. Oft wird dort jedoch die "Zielgröße Null" festgelegt.

(eler)
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