Abstimmung über Gesetzesentwurf Fragen und Antworten zur Ausbürgerung von IS-Kämpfern

Berlin · Nach monatelangem Tauziehen hinter den Kulissen haben sich Innen- und Justizminister auf eine Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts verständigt. Doch allen aktuellen IS-Kämpfern droht damit kein Pass-Entzug.

 Die typischen Propagandabilder vom Siegeszug des Islamischen Staates (Archivfoto von 2014) faszinierten auch deutsche Dschihadisten.

Die typischen Propagandabilder vom Siegeszug des Islamischen Staates (Archivfoto von 2014) faszinierten auch deutsche Dschihadisten.

Foto: dpa/Uncredited

Die von US-Präsident Donald Trump angestoßene Debatte über die Rücknahme gefangengenommener Dschihadisten durch ihre ursprünglichen Heimatländer hat den Blick auf einen seit Monaten im Justizministerium liegenden Gesetzentwurf gelenkt, wonach Angehörigen von Terrormilizen die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann. Nun soll das Gesetz zügig beschlossen werden, haben Innenminister Horst Seehofer (CSU) und Justizministerin Katarina Barley (SPD) vereinbart. Die wichtigsten Fragen:

Wer wird künftig mit Passentzug bedroht?

Jeder, der außer seiner deutschen Staatsangehörigkeit mindestens eine weitere besitzt, volljährig ist und sich nach Feststellung der Bundesländer an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland beteiligt hat.

Können also die aktuellen Dschihadisten von Deutschland fern gehalten werden?

Nein. Denn das Rechtsstaatsprinzip verlangt, dass Gesetze mit derart schwerwiegenden Folgen nicht rückwirkend gelten dürfen. Jeder muss bei Begehung einer Tat wissen, mit welchen rechtlichen Konsequenzen er zu rechnen hat.

Wie viele Dschihadisten werden also betroffen sein?

Vermutlich keiner. Wenn das Gesetz wie von Teilen der Regierung bereits 2015 beabsichtigt, vor Jahren in Kraft getreten wäre, hätten noch zwischen 200 und 300 Ausreisende aus Deutschland davon grundsätzlich erfasst werden können. Doch seit April 2018 hat der Verfassungsschutz nur noch rund 50 Personen festgestellt, die von Deutschland aus in den Dschihad gezogen sind. Seit dem letzten Herbst ist nur noch von sehr vereinzelten Reisen die Rede. Inzwischen ist das Kalifat, das ursprünglich weite Teile Syriens und des Iraks erobert hatte, auf ein einziges Dorf zusammengeschmolzen. Bereits in wenigen Wochen dürfte das Territorium des einstigen Islamischen Staats völlig aufgelöst sein und die Terrormiliz „nur“ noch mit Anschlagskommandos aus dem Untergrund operieren.

Warum hält die Regierung dennoch an ihrer Absicht fest?

Das Innenministerium will für künftige Fälle ausländischer Terrorbewegungen gerüstet sein und verspricht sich von der Gesetzesnovelle eine „präventive Wirkung“ für die Zukunft.

Warum dürfen nur Menschen mit Pässen auch anderer Staaten die deutschen Bürgerrechte entzogen werden?

Weil das Grundgesetz in Artikel 16 grundsätzlich festlegt, dass die Staatsbürgerschaft nicht entzogen werden kann. Und wenn dies gegen den Willen des Betroffenen auf der Grundlage eines Gesetzes dennoch erfolgen soll, darf derjenige auf jeden Fall nicht staatenlos werden.

Weshalb wird das Gesetz erst jetzt verabschiedet?

Ein erster Versuch verlief Ende der letzten Wahlperiode im Sande. Im März 2018 verständigten sich Union und SPD darauf, ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen. Im Herbst lieferte der dafür federführende Innenminister einen Entwurf. In der Ressortabstimmung trat die Justizministerin auf die Bremse. Sie stieß sich an Formulierungen, die im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen seien. So soll für den deutschen Pass die „Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse“ nicht vorgeschrieben werden.

Wie viele ausgereiste Deutsche haben für den IS gekämpft?

Die Sicherheitsbehörden gehen momentan davon aus, dass aus Deutschland mehr als 1050 Islamisten nach Syrien und in den Irak ausgereist sind. Nur zu ungefähr der Hälfte liegen Hinweise über eine Beteiligung an Kampfhandlungen oder deren Unterstützung vor. Etwa ein Drittel ist inzwischen nach Deutschland zurückgekehrt. Unter denen sollen sich rund 110 Personen mit Kampferfahrung befinden. Rund 200 scheinen ums Leben gekommen zu sein.

Kommt die Politik im Zusammenhang mit dem IS zum ersten Mal zu spät?

Nein, schon die Überlegung, kampfwillige Islamisten an der Ausreise aus Deutschland zu hindern, führte erst Ende April 2015 zu der Anti-Terror-Regelung, wonach gewaltbereiten Islamisten der Personalausweis entzogen werden kann. Allerdings hatte die Ausreisewelle bereits zu Beginn des Jahres 2013 begonnen. Als das Gesetz angewendet werden konnte, waren schon über 700 Dschihadisten ausgereist.

Funktionieren wenigstens die Zurückweisungen, für die Innenminister Seehofer letzten Sommer beinahe die Koalition sprengte?

Offensichtlich waren die Erwartungen deutlich überzogen. Das Innenministerium teilte nun mit, dass seit Bestehen der Abkommen mit Griechenland und Spanien insgesamt elf Personen zurückgewiesen wurden. Das bezieht sich auf solche Einreisen, die bei der Grenzkontrolle entdeckt werden und bei denen sich herausstellt, dass ein Asylverfahren bereits in einem anderen Staat gestartet wurde.

Gäbe es Anlass, bei anderen Migrationsfragen rechtzeitig nachzusteuern?

Seitdem die Westbalkanstaaten zu sicheren Herkunftsländern erklärt wurden, gingen die Asylbewerberzahlen deutlich zurück. Der Versuch, auch die Maghreb-Staaten und Georgien dieser vom Grundgesetz vorgesehenen Kategorie hinzuzufügen, scheiterte wiederholt am Widerstand der Grünen im Bundesrat. Davon waren im vergangenen Jahr 9845 Asylverfahren betroffen, die beschleunigter verlaufen wären, wenn Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien schon „sichere“ Länder gewesen wären. Wie sich aus den Statistiken des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge weiter ergibt, erfüllten im vergangenen Jahr 40 weitere Staaten das Kriterium einer Anerkennungsquote von unter fünf Prozent. Betroffen waren davon weitere 12.278 Verfahren.

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