Kabinett beschließt Neuregelung Fracking-Gesetz stößt auf Widerstand in Koalition

Berlin · Das Bundeskabinett hat ein Gesetzespaket zur Neuregelung der umstrittenen Gas- und Ölfördermethode Fracking beschlossen. Doch große Teile von Union und SPD sind unzufrieden.

Umstrittene Energiegewinnung: So funktioniert Fracking
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Foto: afp, DM/jk

Die Bundesregierung will die umstrittene Schiefergas-Förderung weitgehend verbieten und Firmen das sogenannte Fracking allenfalls in Einzelfällen ermöglichen. Das Kabinett billigte am Mittwoch ein Gesetzespaket, das in großen Teilen Deutschlands die Bohrmethode komplett untersagt und frühestens ab 2019 nach längeren Tests einzelne Vorhaben erlauben könnte.

Hendricks: Komplettverbot nicht möglich

"Es ist ein Gesetz, dass das Fracking soweit als eben möglich einschränkt", sagte Umweltministerin Barbara Hendricks. "Der Schutz der Gesundheit und des Wassers haben absolute Priorität." Für ein vollständiges Verbot sieht die Ministerin allerdings zu hohe verfassungsrechtliche Hürden. Die SPD-Politikerin bezweifelte zudem, ob es in Deutschland für Fracking überhaupt einen Bedarf gebe.

Hannelore Kraft informiert sich in Kanada über Fracking
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Während die Industrie die Auflagen als überzogen kritisierte, sprachen Umweltverbände und Opposition von einem Ermöglichungsgesetz. Aber auch aus SPD und Union kamen Rufe nach noch stärkeren Einschränkungen.

Fracking derzeit rechtlich möglich

Nach derzeitiger Rechtslage ist Fracking, also das Aufbrechen von Gestein in flacheren Gesteinsschichten unter hohem Druck und Einsatz von Chemikalien, in Deutschland möglich.

Eine gesetzliche Regelung gibt es jedenfalls bislang noch nicht. Ein erster Anlauf war 2013 gescheitert, weil Vorschläge der damaligen Bundesregierung aus Sicht einiger Unions-Abgeordneter keinen ausreichenden Wasserschutz boten.

Das neue Gesetz sieht deshalb eine Verschärfung des Berg- und des Wasserrechts vor. In Wasserschutzgebieten ist die Bohrung generell untersagt. Vorhaben in Schiefer- und Kohleflözgestein in weniger als 3000 Metern Tiefe sind laut Entwurf zwar auch sonst grundsätzlich verboten. Nach erfolgreichen Tests unter wissenschaftlicher Begleitung und dem Ja eines Expertengremiums kann aber ab 2019 kommerzielles Fracking in Einzelfällen erlaubt werden. Das letzte Wort haben auch dann die Länderbehörden.

Widerstand auch in SPD und Union

Diese Öffnung für die Technologie hatten der Wirtschaftsflügel der Union und das Kanzleramt durchgesetzt. Aber auch in der Union formierte sich um den Abgeordneten Andreas Mattfeldt Widerstand, dem die Ausnahmen mit Billigung des Expertengremiums zu weit gehen. "In dieser Form ist der Gesetzentwurf für zahlreiche Kolleginnen und Kollegen nicht zustimmungsfähig", sagte Mattfeldt der dpa. Notwendig sei eine Verschärfung. Die Gruppe der Fracking-Gegner umfasse bereits über 100 Unions-Abgeordnete, betonte Mattfeldt.

Eine SPD-Gruppe um Vize-Fraktionschef Hubertus Heil zeigte sich ebenfalls skeptisch. Sie verwiesen in einem Brief an die Fraktion auf Änderungsmöglichkeiten im Bundestag. Hendricks zeigte sich offen und betonte, die Regelungen um die Expertenkommission seien in ihrem ursprünglichen Entwurf nicht vorgesehen gewesen.

Grüne fordern "Frackingverbot"

Auch die Grünen kritisierten den Beschluss scharf: "Mit diesem Gesetz öffnet die Bundesregierung Tür und Tor für eine Risiko-Technologie", sagte Grünen-Vize-Fraktionschef Oliver Krischer.

Fraktionschef Anton Hofreiter forderte sogar ein "Frackingverbot". "Vor 15 Jahren gab es den Startschuss für das Erneuerbare-Energie-Gesetz - heute Fracking zu beschließen, gleicht einer Rückwärtsrolle in der Energiepolitik."

Industrie kritisiert Gesetzentwurf als überzogen

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) nannte jedoch schon den jetzigen Gesetzentwurf zu scharf: "Die Auflagen für die Erdgasförderung insgesamt sind völlig überzogen", sagte Hauptgeschäftsführer Markus Kerber.

Auch der Verband der chemischen Industrie (VCI) nannte den Entwurf nicht sinnvoll. Es sei unverantwortlich heimische Rohstoffvorräte nicht zu heben.

Umweltgruppen halten Gesetzentwurf für zu lasch

Umweltgruppen hingegen geht der Entwurf zu weit: Ein Bündnis von Umweltverbänden um den BUND protestierte vor dem Kanzleramt: "Fracking bedroht die Grundwasservorräte, die Böden und schadet dem Klima", sagte BUND-Expertin Ann-Kathrin Schneider. 2000 Gemeinden hätten sich klar gegen Fracking ausgesprochen.

Erlaubt bleiben soll das seit Jahrzehnten in Deutschland, vor allem in Niedersachsen, eingesetzte konventionelle Fracking in sehr tiefen Schichten wie Sandgestein. Aber auch hierfür wird künftig eine Umweltverträglichkeitsprüfung wie bei unkonventionellen Fracking-Probebohrungen vorgeschrieben. Die Länder können zudem weitere Regelungen erlassen.

Wegen des Widerstands von Bürgerinitiativen hatten die Behörden zuletzt auch solche Bohrungen kaum noch genehmigt. Das Gesetz soll hier Sicherheit schaffen.

Das relativ neue, unkonventionelle Fracking wird im großen Stil in den USA eingesetzt. Dabei wird ein Gemisch aus Wasser, Sand und Chemikalien unter hohem Druck ins Gestein gepresst und in großer Tiefe auch horizontal gebohrt. Damit werden Schichten aufgebrochen ("fracken") und bisher unerschlossene Gas- und Öl-Blasen frei gesetzt. In den USA und Kanada sind so die Energiepreise gesunken, die Länder haben sich unabhängig von Gas-Importen gemacht und energieintensive Betriebe angezogen.

(REU)
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