Fehlende Nachweise Länder ebnen Wege für studierwillige Flüchtlinge

Berlin · Rund eine Million Flüchtlinge sind nach Deutschland gekommen. Noch ist nicht klar, wie viele davon demnächst ein Studium aufnehmen wollen. Die Länder richten sich bereits auf etliche Bewerber ohne die eigentlich notwendigen Bescheinigungen ein.

Flüchtlinge in einer Berufsbildenden Schule in Hannover.

Flüchtlinge in einer Berufsbildenden Schule in Hannover.

Foto: dpa, hoh pzi jol

Die Kultusminister der 16 Bundesländer haben sich auf "Leitplanken" für den Umgang mit Flüchtlingen verständigt, die ohne ausreichende Dokumente in Deutschland studieren wollen. Für solche Fälle soll es "ein dreistufiges Verfahren zur Studierfähigkeit" geben, teilte die Kultusministerkonferenz (KMK) am Donnerstag nach ihrer Sitzung in Berlin mit. Details der Umsetzung blieben den einzelnen Ländern und den Hochschulen vorbehalten, sagte KMK-Präsidentin Brunhild Kurth (CDU). Für Flüchtlinge mit Studienwunsch soll es Ansprechpartner an Hochschulstandorten geben.

In dem von der KMK beschlossenen Verfahren sollen zunächst die persönlichen Voraussetzungen geprüft werden, etwa zum Asyl- oder Aufenthaltsstatus eines studierwilligen Flüchtlings. Zweitens soll der Bewerber seine "Bildungsbiografie" offenlegen und plausibel machen, dass er aus seiner Heimat Voraussetzungen mitbringt, um in Deutschland zu studieren. Drittens soll es in Zweifelsfällen eine Art Test geben - konkreter wurde die KMK auch dazu noch nicht. Falls Originaldokumente wie Abiturzeugnis oder Studienbescheinigungen nicht mehr vorhanden sind, soll der Flüchtling auch eine beglaubigte Kopie vorlegen können, mit der "indirekt die behauptete Hochschulzugangsberechtigung belegt wird".

Die praktische Handhabung in den Ländern war bisher uneinheitlich.
Nicht geregelt waren Fälle, in denen Nachweise zur Hochschulzulassung vollständig fehlten. "Der Grundgedanke des Beschlusses ist der Ausgleich fluchtbedingter Nachteile", sagte Kurth. Die KMK wolle den Kreis der Begünstigten klarstellen und ein Verfahren auch bei vollständig fehlenden Nachweisen zum Hochschulzugang anbieten. Die Zulassung zu den begehrten Numerus-Clausus-Fächern werde von dem Beschluss nicht berührt, hieß es aus der KMK.

Auf bis zu 50 000 studierwillige Flüchtlinge müsse sich Deutschland dieses Jahr einstellen, hatte kürzlich die Friedrich-Ebert-Stiftung hochgerechnet. Der erwartete Andrang ergebe sich, wenn man 2015 von etwa einer Million Flüchtlinge ausgehe, von denen ein Viertel zwischen 18 und 25 Jahren alt ist - und von denen wiederum vermutlich 20 Prozent studieren wollen. KMK-Präsidentin Kurth sagte dazu am Donnerstag, diese Zahl könne sie derzeit "nicht bestätigen" - die Länder versuchten sich erst einen Überblick zu verschaffen.

Ferner beschlossen die KMK und der Zentralrat der Juden in Deutschland, gemeinsam dafür zu sorgen, dass das Judentum im Schulunterricht künftig stärker als bisher "in seiner Gesamtheit" dargestellt wird. Jüdisches Leben in Deutschland sei "mehr als eine Verfolgungs- und Opfergeschichte", betonte Zentralratspräsident Josef Schuster. "Leider wird es in deutschen Geschichtsbüchern häufig auf diese Aspekte reduziert und klischeehaft dargestellt." Um die Vermittlung jüdischer Geschichte, Kultur und Religion im Schulunterricht zu verbessern, arbeiten der Zentralrat und die KMK an einer Empfehlung, die bis Ende 2016 vorliegen soll.

Liebe Leserinnen und Leser,
Ihre Meinung zu RP Online ist uns wichtig. Anders als sonst bei uns üblich gibt es allerdings an dieser Stelle keine Möglichkeit, Kommentare zu hinterlassen. Zu unserer Berichterstattung über die Flüchtlingskrise haben wir zuletzt derart viele beleidigende und zum Teil aggressive Einsendungen bekommen, dass eine konstruktive Diskussion kaum noch möglich ist. Wir haben die Kommentar-Funktion bei diesen Themen daher vorübergehend abgeschaltet. Selbstverständlich können Sie uns trotzdem Ihre Meinung sagen — per Facebook oder per E-Mail.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort