Flüchtlingskrise Die Justiz ist mit den Schleusern überlastet

Berlin/Passau · Die Staatsanwaltschaft in Passau kann nicht mehr alle Menschenschmuggler in Untersuchungshaft bringen. Es gibt nur 75 Plätze und 350 mutmaßliche Täter. Die Behörde muss außerdem tausende Anzeigen wegen illegaler Einreise bearbeiten.

 Nach dem Flüchtlingsdrama in Österreich hatte Bayern die Fahndung nach Schleuserbanden verstärkt.

Nach dem Flüchtlingsdrama in Österreich hatte Bayern die Fahndung nach Schleuserbanden verstärkt.

Foto: dpa, shp soe

Die bayerische Justiz wird von der Flüchtlingsdynamik derart erfasst, dass nicht mehr alle festgenommenen mutmaßlichen Schleuser in Untersuchungshaft genommen werden können. Vor allem in Passau, wo seit Wochen hunderte Flüchtlinge am Tag die deutsch-österreichische Grenze passieren, ufert die Situation aus. Im Augenblick greift die Polizei fünf bis zehn Schleuser am Tag auf, meldet die Passauer Staatsanwaltschaft.

Die dortige Justizvollzugsanstalt hat nur 75 Untersuchungshaft-Plätze, 350 mutmaßliche Schleuser sind aber in den vergangenen Wochen dort festgenommen worden, bayernweit sind es 734. Von Passau werden die meisten in die Gefängnisse nach Würzburg, Nürnberg oder Coburg gebracht. "Im August gab es Wochen mit 90 bis 95 Festnahmen", berichtet die Passauer Staatsanwältin Ursula Raab-Gaudin unserer Redaktion. Das sind fast so viele wie im ganzen Jahr 2013, als bayernweit 113 Schleuser verhaftet wurden.

Deswegen beantragen die Passauer Staatsanwälte jetzt nur noch Untersuchungshaft für solche mutmaßlichen Schleuser, die das Leben der Flüchtlinge riskiert haben. Solche also, die wie kürzlich in Österreich Menschen zusammengepfercht in Kleintransportern oder auf der Ladefläche von Lkw transportieren. Sobald für das Vergehen eine Geldstrafe in Betracht kommt und man die Heimatanschrift der mutmaßlichen Schleuser feststellen kann, wird auf die U-Haft verzichtet. "Aber jeder, der in Haft muss, kommt in Haft", erklärt die Staatsanwältin.

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Auch bei den Zeitabläufen gerät die Justiz in Bedrängnis. Mitunter schafft es die Staatsanwaltschaft nicht, in der vom Gesetzgeber vorgegebenen Zeitspanne Anklage zu erheben. Teilweise kann die Polizei die Ermittlungsergebnisse, die Grundlage der Anklage sind, nicht schnell genug liefern. Die Verfahren werden sich zudem in die Länge ziehen, wenn die Anklagen erst mal stehen und die Fälle bei Gericht sind.

Während die Staatsanwälte sehr viel mehr Arbeit mit den vielen Schleusungsdelikten haben, beschäftigt ihre Verwaltungsmitarbeiter ein anderes Problem: Die Bewältigung einer Flut von Anzeigen. Denn auch die illegale Einreise ist eine Straftat. So steht es im Paragraf 95 des Aufenthaltsgesetzes.

Den Flüchtlingen bleibt nichts anderes übrig, als ohne gültiges Visum oder Ausweispapiere nach Deutschland zu reisen. Und so ist die Bundespolizei gezwungen, jeden einzelnen Fall an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die Polizei hat in diesem Jahr bereits mehr als 127.000 unerlaubte Einreisen und 26.000 unerlaubte Aufenthalte registriert. Nach dem Legalitätsprinzip dürfen die Polizisten nicht sprichwörtlich "ein Auge zudrücken", auch wenn der gesunde Menschenverstand ihnen etwas anderes sagt.

Absurd ist, dass fast alle Strafverfahren wegen geringer Schuld eingestellt werden, sobald jemand Asyl beantragt. Nach der Genfer Konvention darf niemand bestraft werden, der direkt aus einem Gebiet illegal einreist, in dem sein Leben bedroht war, und der in Deutschland einen Asylantrag stellt, in dem er seine unerlaubte Einreise begründet. "Wir haben also einen enormen bürokratischen Aufwand, bei dem strafrechtlich nichts rauskommet", fasst es Raab-Gaudin zusammen.

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Trotzdem muss für jeden Flüchtling eine Akte bei der Staatsanwaltschaft erstellt werden. Zwar macht man sich die Arbeit so einfach wie möglich. Im Moment kann man aber nicht verhindern, dass alle Angaben noch einmal händisch aus der Polizeiakte übertragen werden müssen. Ohne Hilfe anderer Behörden würde Passau das nicht schaffen. Eine automatische Datenübermittlung zwischen der Bundespolizei und den bayerischen Staatsanwaltschaften ist nicht möglich. Daran arbeitet das bayerische Justizministerium, sagte eine Sprecherin.

Wenn die Polizei wollte und könnte, würde sie noch deutlich mehr Anzeigen wegen illegaler Einreise und Schleusungsdelikten erstatten, denn nach Einschätzung von Bundespolizei und Staatsanwaltschaft kommt auf jedes angehaltene Fahrzeug mit einem "Treffer" ein Vielfaches an Transporten, die nicht entdeckt werden.

(RP)
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