Minister plant Ausnahmeregelung für Verfassungsgebot Scholz will Schuldenbremse für Entlastung der Kommunen aussetzen

Berlin · Finanzminister Scholz hat seine Pläne zur Entlastung hoch verschuldeter Kommunen konkretisiert. Dazu wolle er die Schuldenbremse vorübergehend aussetzen. Der Bund soll einen Teil der Altschulden übernehmen.

 Bundesfinanzminister Olaf Scholz während des G20-treffens der Finanzminister und Zentralbank-Chefs im Februar.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz während des G20-treffens der Finanzminister und Zentralbank-Chefs im Februar.

Foto: AFP/FAYEZ NURELDINE

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will einem Bericht zufolge die Schuldenbremse im Grundgesetz vorübergehend aussetzen, um die Kommunen zu entlasten. Einen entsprechenden Plan wolle der Minister im März vorstellen, berichtete die „Zeit“ am Mittwoch. Hintergrund sei die vom Bundesfinanzministerium geplante Entschuldung von finanzschwachen Städten und Gemeinden. Konkret plane Scholz, dass der Bund einen Teil der Altschulden dieser Kommunen übernimmt.

Damit diese Umbuchung der Schuldenlast verfassungskonform vonstatten gehen könne, solle es eine Art einmalige Ausnahmegenehmigung geben, berichtete die Wochenzeitung. Diese wäre nötig, weil die Schuldenbremse der Schuldenaufnahme des Bundes enge Grenzen setzt. Weil für die geplante Regelung das Grundgesetz geändert werden muss, wäre eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat nötig.

Durch die Entschuldung sollten die Kommunen in die Lage versetzt werden, stärker in Schulen, Straßen und Kindertagesstätten zu investieren. Dafür fehlt wegen der in einigen Städten und Gemeinden hohen Belastung durch den Schuldendienst häufig das Geld.

Bereits im Dezember hatte Scholz Pläne angekündigt, etwa 2500 hoch verschuldeten Städten und Gemeinden zu helfen. Gemeinsam mit den betroffenen Ländern wolle er diesen Kommunen die Schulden einmalig abnehmen. Der Vizekanzler bezifferte die Altschulden der Kommunen bei den sogenannten Kassenkrediten auf etwa 40 Milliarden Euro. Betroffen sind vor allem Städte und Kommunen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland.

(c-st/AFP)
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