Spekulationen um Anwaltskosten Finanzielles Problem für Wulff?

Berlin · Die Serie von Vorwürfen, Anschuldigungen und Verdächtigungen wird für Bundespräsident Christian Wulff möglicherweise auch finanziell zu einem Problem. Nach Berechnungen unserer Redaktion könnte sich das von ihm zu zahlende Anwaltshonorar bereits auf ein halbes Jahresgehalt seiner Präsidentenbezüge summieren.

Januar 2012: Bundespräsident Wulff im TV-Interview
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Unter Juristen zirkuliert die Einschätzung, dass Wulff mit seinem Rechtsbeistand ein Tageshonorar von rund 4000 Euro vereinbart haben könnte. "Eine solche Summe halte ich nicht für völlig unwahrscheinlich", sagte der Vizepräsident des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), der Duisburger Rechtsanwalt und Honorar-Fachmann Herbert Schons, unserer Redaktion.

"Naturgemäß" komme ein solches Honorar infrage, weil sich Wulff mit Gernot Lehr einen Anwalt aus einer "Kanzlei ersten Ranges" gesichert habe. "Das Honorar wird sich deshalb auch in einem relativ hohen Bereich bewegen", erläuterte Schons. Er könne das gut einschätzen, weil er "Vergütungsvereinbarungen unterschiedlichster Natur in Händen" halte, betonte Schons. Der aktuelle Durchschnittswert der Stundensätze von Anwälten in Deutschland liege bei 181 Euro. Manche Anwälte nähmen vielleicht 70 Euro, bei hochrangigen Kanzleien seien Stundensätze von 400 bis 700 Euro aber nichts Ungewöhnliches.

Wenn Anwalt Lehr nicht nur alleine für Wulff arbeitet, sondern an manchen Tagen auch weitere Mitarbeiter der Kanzlei tätig sind, könnten somit rund 4000 Euro als Tageshonorar für die gesamte anwaltliche Leistung sogar günstig sein. Hätte Lehr vom Beginn der Affäre Mitte Dezember bis heute an jedem Werktag für Wulff auf der Grundlage des gehandelten Tagessatzes gearbeitet, würden dafür bereits über 170.000 Euro fällig, und damit mehr als sein damaliger Jahresverdienst als Ministerpräsident. Als Präsident erhält Wulff rund 320 000 Euro brutto im Jahr.

Weder Lehr noch das Präsidialamt wollen zu den vereinbarten Anwaltshonoraren Stellung beziehen. Die Anwaltskosten erklärte das Präsidialamt zur Privatangelegenheit Wulffs. Weil das die "Privatsphäre" des Bundespräsidenten berühre, werde es dazu keine Auskunft geben. Daraus sei zu schließen, dass Wulff die Anwaltskosten auch selbst bezahle und sie nicht über sein Amt abrechne, sagte der DAV-Vizepräsident.

Schons verwies darauf, dass Strafverteidiger schon für das Studium der teilweise umfangreichen Akten Stundensätze von bis zu 400 Euro vereinbaren. "Da schmelzen dann bereits beim Lesen 30.000 bis 40.000 Euro wie Eis in der Sonne", erklärte der Honorar-Experte. Lehr war von Wulff unter anderem beauftragt, Hunderte von Medien-Anfragen zu beantworten.

Es gibt nach DAV-Erfahrung Kanzleien, die besonders bei prominenten Mandanten nach einem Vorschuss die restliche Bezahlung großzügig auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

(RP/das/top/jre/csi)
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