Bislang können Händler Gültigkeit festlegen FDP: Gutscheine sollen drei Jahre gültig sein

München (RPO). Gutscheine sollen nach dem Willen der FDP grundsätzlich drei Jahre nach dem Kauf gültig sein. "Der Gültigkeitswirrwarr muss ein Ende haben", forderte der verbraucherpolitische Sprecher der Liberalen, Erik Schweickert, laut einem Magazinbericht.

Gutscheine - Geschenke mit Tücken
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"Es muss einheitliche Regeln geben, die für den Verbraucher überschaubar sind, so dass er beim Einlösen nicht mehr böse überrascht wird", zitiert das Nachrichtenmagazin "Focus" Schweickert. Dafür müsse der Bund eine einheitliche Gültigkeit aller Gutscheine von drei Jahren gesetzlich verankern.

Bislang dürfen Händler ein Ablaufdatum für Gutscheine festlegen, das sehr unterschiedlich ausfallen kann. Der Zeitraum darf aber nicht zu knapp sein. Das Oberlandesgericht München stellte 2008 fest, dass ein Jahr zu kurz ist, weil das den Verbraucher mitunter benachteilige. Nach Ablauf der Frist muss der Verkäufer den Gutschein nicht mehr annehmen.

Hat der Gutschein kein Ablaufdatum, gilt eine Frist von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. In Umfragen vor Weihnachten hatten Gutscheine auf Platz eins der möglichen Geschenke gelegen und auf Platz drei der Wünsche.

(AFP/jre)
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