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Streit ums Betreuungsgeld FDP: Bund nicht zuständig

Berlin · Die gesellschaftliche Ablehnung gegen ein Betreuungsgeld wächst. Arbeitgeber, Kommunalverbände und die Internationale Wirtschaftsorganisation OECD sprachen sich gegen die monatliche Geldleistung von 150 Euro für Eltern aus, die ihre Kleinkinder zu Hause betreuen.

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Foto: AP

Auch in der schwarz-gelben Koalition kommt die Debatte nicht zur Ruhe. Die Vorsitzende des Familienausschusses Sibylle Laurischk (FDP) meldete verfassungsrechtliche Bedenken an und drohte mit einer Ablehnung des Betreuungsgeldes im Bundestag.

"Ich bezweifle, dass der Bund für die Einführung eines Betreuungsgeldes überhaupt zuständig ist", sagte Laurischk unserer Redaktion. Eine Familienförderleistung wie das Betreuungsgeld falle unter die konkurrierende Gesetzgebung zwischen Bund und Ländern.

Der Bund sei aber nur dann zuständig, wenn die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder die Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordere. "Diese Voraussetzung kann ich beim Betreuungsgeld nicht erkennen", betonte Laurischk. "Die FDP-Fraktion wird einem Gesetz, das verfassungsrechtlich zweifelhaft ist, nicht zustimmen können."

Die Bedenken der Liberalen werden durch ein Rechtsgutachten der Friedrich-Ebert-Stiftung gestützt, das auch zu der Einschätzung kommt, dass der Bund nicht zuständig ist.

(RP/das/csi)
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