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Flüchtlinge klagen oder tauchen unter Fast keine Abschiebungen in Schengen-Staaten

Berlin · Die Rückführung von Flüchtlingen in andere Schengen-Staaten klappt nicht so wie geplant. Nur ein Bruchteil der beantragten Abschiebungen gemäß dem Dublin-Abkommen funktioniert. Schuld daran sind auch Klagen der Betroffenen.

 Die Behörden hätten gerne mehr Abschiebungen wie diese am Baden-Airport im Jahr 2014

Die Behörden hätten gerne mehr Abschiebungen wie diese am Baden-Airport im Jahr 2014

Foto: dpa

Deutschland hat von Januar bis Ende September 2860 Migranten in andere Schengen-Staaten zurückgeschickt. Beantragt hatte die Bundesrepublik jedoch 40.000 sogenannte "Rückübernahmeersuchen", berichtet die "Welt" unter Berufung auf eine Aufstellung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Gemessen an der Zahl der Anfragen lag die Erfolgsquote bei 7,2 Prozent.

Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass Schutzsuchende in die Schengen-Staaten zurückkehren müssen, in denen sie zuerst einen Asylantrag gestellt haben. Für die Probleme bei der Umsetzung der Regel wurden mehrere Gründe genannt. Viele Asylbewerber würden Klagen gegen die Überstellungsbescheide einlegen, teilte das BAMF der Zeitung mit. Wenn das zuständige Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid anordnet, kann der betroffene Migrant bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens nicht überstellt werden - das kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. In einzelnen Fällen kommt es sogar zur Aufhebung der Überstellungsbescheide.

"Ein zusätzliches Problem ist, dass die Asylbewerber, die überstellt werden sollen, nicht angetroffen werden beziehungsweise untertauchen", sagte eine BAMF-Sprecherin der "Welt". "Nach der aktuellen Rechtslage kann das dazu führen, dass nach Ablauf einer sechsmonatigen beziehungsweise im Fall des Untertauchens 18-monatigen Frist die Zuständigkeit für die Durchführung des Asylverfahrens auf Deutschland übergeht."

(crwo/dpa)
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