Fall Walter Lübcke Bundesanwalt geht von politischem Mord aus

Berlin · Der Generalbundesanwalt geht im Fall Lübcke von einem rechtsextremistischen Motiv aus. Es wäre der erste politische Mord an einem Staatsvertreter seit dem Terrorismus der 70er- und 80er-Jahre.

Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen.

Das Konterfei von Walter Lübcke (CDU) ist hinter einem Bundeswehrsoldaten am Sarg bei einem Trauergottesdienst in der Martinskirche zu sehen.

Foto: dpa/Swen Pförtner

Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke, der vor zwei Wochen tot vor seinem Wohnhaus aufgefunden worden war, ist offensichtlich Opfer einer politischen Mordtat geworden. Die Bundesanwaltschaft, die am Montag die Ermittlungen in dem Fall an sich gezogen hat, geht davon aus, dass der 45-jährige Täter aus rechtsextremistischen Motiven gehandelt hat. Bislang gibt es nach Aussage der Behörden aber keine Anhaltspunkte dafür, dass der Tatverdächtige auch in eine rechtsterroristische Vereinigung eingebunden wäre. Dies teile die Behörde am Montag mit.

Die innenpolitische Sprecherin der Gr ünen im Bundestag, Irene Mihalic, forderte weitere Ermittlungen. „Es muss ermittelt werden, ob der Tatverdächtige in Netzwerken agiert hat. Auch der NSU hatte Unterstützer im Raum Kassel, in Nordhessen und in Dortmund. Dort gibt es eine hochaktive rechtextremistische Szene, die auch vor Gewalttätigkeit nicht zurückschreckt“, sagte Mihalic unserer Redaktion.

Lübcke war seit 2015 Anfeindungen und Drohungen von Gegnern der Flüchtlingspolitik Merkels wie auch von Rechtsextremisten ausgesetzt. Im Oktober 2015 hatte er die Hilfe für Flüchtlinge als Teil der Werte des Landes bezeichnet und gesagt, wer die Werte nicht teile, der könne das Land verlassen. Daraufhin war die Kritik gegen ihn bedrohlich geworden. In diesem Februar hatte die frühere CDU-Politikerin Erika Steinbach in Facebook-Post noch einmal an die Aussagen Lübckes von damals erinnert. Unter den Posts finden sich erneut entsprechende Kommentare.

Weitere Innenpoliti ker im Bundestag dringen auf eine Sondersitzung des Innenausschusses. Zu wach ist noch die Erinnerung an den Fall des rechtsterroristischen Netzwerks NSU, nach dessen Morden nicht tief und gründlich genug ermittelt wurde.

Das rechtsterroristische Netzwerk „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte von 2000 bis 2007 neun Migranten und eine Polizistin ermordet. Obwohl es zahlreiche Überschneidungen gab, ermittelten die Behörden zunächst nicht in Richtung Rechtsextremismus sondern im Umfeld der Opfer. Viele Fragen blieben angesichts einer Reihe von V-Leuten, die Verfassungsschutz und Polizei im Umfeld der Täter platziert hatten. Wie groß die Unterstützerszene von Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe wirklich war, ist bis heute unklar. Vier Unterstützer wurden zu Haftstrafen verurteilt. Mundlos und Böhnhardt waren im November 2011 tot in einem Wohnwagen aufgefunden worden, Zschäpe wurde vergangenen Sommer zu lebenslanger Haft ve rurteilt.

Das Trio hatte sich nach ihrem Untertauchen unter anderem in Chemnitz und Zwickau aufgehalten. In Chemnitz wurden im vergangenen Jahr sieben Männer einer mutmaßlich rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“ verhaftet. Sie hätten den Sturz der Bundesregierung geplant und einen ersten Anschlag bereits für den 3. Oktober 2018 angestrebt. Nach abgehörten Gesprächen sollen sie die NSU-Terroristen als „Anfänger“ bezeichnet und selbst eine Umwälzung der Gesellschaft verfolgt haben.

Die im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke genannte Gruppe „Combat 18“ (C18) ist in mehreren Ländern aktiv und sieht sich als Kampftruppe Adolf Hitler. Die 1 steht für den ersten Buchstaben des Alphabets, also A, die 8 für den achten, also H. Gegründet wurde die Gruppe 1992 von Mitgliedern der britischen Nationalpartei als Saalschutz. Nach Angaben des Verfassungsschutzes gab es seit Anfang des letzten Jahrzehnts Hinweise au f vereinzelte lokale C18-Sektionen. Seit einigen Jahren erfolge ein kontinuierlicher Ausbau von festen C18-Strukturen. Es handele sich dabei um ein „Netzwerk von wenigen regionalen Gruppen und Einzelpersonen“, die unter der Bezeichnung „Combat 18“ firmierten. Zusammenhänge mit der Kassler Tat konnten bislang aber nicht nachgewiesen werden.

Noch nicht abschließend geklärt ist die Bedeutung von vornehmlich Chat-Netzwerken zwischen Bundeswehrsoldaten, Polizisten und Verfassungsschützern, die nach Medienrecherchen auch über Anschläge am „Tag X“ diskutiert haben sollen. Im Mittelpunkt soll ein ehemaliger Elitesoldat des Kommandos Spezialkräfte stehen, der unter dem Deckmantel „Hannibal“ auch Kontakt zu dem vorübergehend festgenommenen Oberleutnant Franco A. gehabt haben soll. Gegen ihn war zunächst wegen Rechtsterrorverdacht ermittelt worden. Anschläge habe er über eine gleichzeitig angenommene Identität als syrischer Flüchtling Migranten zuschieben wollen. Allerdings befindet er sich inzwischen wieder auf freiem Fuß, weil es nach Überzeugung des Frankfurter Oberlandesgerichtes keinen hinreichenden Tatverdacht gebe.

Rechtsextremistische Straftaten halten sich in Deutschland auf hohem Niveau. Nach 20.520 im Jahr 2017 waren es 20.431 im vergangenen Jahr. Einen starken Anstieg von 1504 auf 1799 Fällen verzeichneten die Behörden bei antisemitischen Straftaten.

(qua)
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