Auch bei anderen Delikten Fahrverbot als Hauptstrafe

Berlin (RPO). Die Justizminister der Länder wollen den Entzug des Führerscheins als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einführen. Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der Justizministerkonferenz, die ab Donnerstag in Hamburg tagt.

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Foto: Lars Fröhlich

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) sagte der "Bild"-Zeitung: "Es gibt Taten und Täter, für die eine Haftstrafe zu viel und eine Geldstrafe zu wenig ist. Ein befristetes Fahrverbot ist deutlich spürbar, weil es die in unserer Gesellschaft so wichtige Bewegungsfreiheit einschränkt und dadurch auch eine Art Freiheitsentzug darstellt."

Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses soll aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden sein. Bislang sind Fahrverbote nur bei Verkehrsdelikten als Hauptstrafe erlaubt.

(DDP/awei)
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