Bundesinnenministerium 788 nicht vollstreckte Haftbefehle gegen Rechtsextremisten

Berlin · Die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle gegen Extremisten ist in Deutschland zuletzt leicht angestiegen. Den größten Anteil haben dabei politisch motivierte Straftäter aus dem rechten Spektrum.

 Handschellen eines Justizbeamten (Symbolbild).

Handschellen eines Justizbeamten (Symbolbild).

Foto: dpa/Friso Gentsch

Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, gab es Ende September bundesweit 788 offene Haftbefehle gegen politisch motivierte Straftäter aus dem rechten Spektrum. Ein halbes Jahr zuvor waren in den Datenbanken der Polizei 602 offene Haftbefehle gegen Rechte gespeichert gewesen.

Die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle gegen politisch links motivierte Straftäter stieg demnach im gleichen Zeitraum von 95 auf 128 Haftbefehle an. Allerdings hatte es hier zuvor einen Rückgang gegeben. Wie eine Antwort der Regierung auf eine ältere Anfrage der Grünen-Fraktion zeigt, hatte es zum Stichtag 26. März 2020 noch 151 Haftbefehle gegen Straftäter aus dem linken Spektrum gegeben.

Gestiegen waren zwischenzeitlich auch die Zahlen für die Bereiche Islamismus und „ausländische Ideologie“ sowie für politisch motivierte Straftäter, die keinem bestimmten Spektrum zugeordnet werden konnten. Zu den insgesamt mehr als
6500 Haftbefehlen gegen mutmaßliche Islamisten, die Ende September diesen Jahres in den Systemen der deutschen Sicherheitsbehörden gespeichert waren, gehörten allerdings 6060 Fahndungsersuchen ausländischer Behörden. Bei den meisten von ihnen liegen nach Angaben der Bundesregierung keine Hinweise auf einen Aufenthalt der Gesuchten in Deutschland vor. Schaut man dagegen nur auf die von deutschen Behörden eingestellten offenen Haftbefehle gegen Personen aus dem Spektrum „religiöse Ideologie“, so sank ihre Zahl: waren es am 31. März 2021 noch 715 offene Haftbefehle deutscher Behörden in diesem Phänomenbereich, so lag ihre Zahl am Stichtag 30. September bei 523 nicht vollstreckten Haftbefehlen.

Das Bundesinnenministerium weist in seiner Antwort darauf hin, dass die Vollstreckung offener Haftbefehle den Polizeibehörden der Länder obliegt und das Bundeskriminalamt (BKA) dabei nur Unterstützung leistet. Außerdem sei zu berücksichtigen, dass es sich bei dem Delikt, das dem Haftbefehl zugrunde liegt, nicht zwingend um eine politisch motivierte Straftat handeln muss. Beispielsweise geht es den Angaben zufolge bei einem Haftbefehl gegen einen rechten Straftäter, der im vergangenen August ins polizeiliche Informationssystem eingegeben wurde, um ein Rauschgiftdelikt.

(peng/dpa)
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