„Masterplan Migration“ Juristin sieht Verstoß gegen das Parteiengesetz

Berlin · Horst Seehofer hat seinen „Masterplan Migration“ als CSU-Vorsitzender veröffentlicht. Erarbeitet wurde das Dokument allerdings im Innenministerium. Eine Parteienrechtlerin hält das für rechtswidrig.

 Bundesinnenminister und CSU-Vorsitzender: Horst Seehofer ist beides.

Bundesinnenminister und CSU-Vorsitzender: Horst Seehofer ist beides.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Wochenlang sorgte der „Masterplan Migration“ von Horst Seehofer für Wirbel, obwohl dessen Inhalt nur den wenigsten bekannt war. Nach seiner Veröffentlichung am Wochenende gibt es nun neuen Ärger: möglicherweise hat Seehofer damit gegen das Parteiengesetz verstoßen. Das werfen Grüne und SPD dem CSU-Chef vor und haben sich damit an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU) gewendet.

Unterstützung in ihrer Kritik erhalten sie nun von der Konstanzer Parteienrechtlerin Sophie Schönberger. „Es gibt sehr starke Anzeichen, dass es sich dabei um eine illegale Parteispende handelt“, sagte sie unserer Redaktion. Das Problem: Partei- und Regierungsamt müssen klar voneinander getrennt werden. Horst Seehofer hat den „Masterplan Migration“ in seiner Funktion als Parteivorsitzender der CSU veröffentlicht. Erarbeitet haben das Dokument allerdings Beamte des Bundesinnenministeriums. Es könnte also sein, dass Seehofer das Ministerium für Parteiarbeit genutzt hat. Das ist laut Parteiengesetz verboten.

Laut Sophie Schönberger gibt es mehrere Indizien für einen Verstoß. Auf dem Deckblatt selbst steht „Horst Seehofer – Vorsitzender der Christlich-Sozialen Union“ – und kein Briefkopf des Bundesinnenministeriums. Außerdem hat nicht das Ministerium an der Veröffentlichung mitgewirkt, sondern ausschließlich Seehofer als CSU-Vorsitzender, wie eine Sprecherin des Ministeriums unlängst mitteilte. Der „Masterplan Migration“ ist auch nicht – wie üblich und rechtlich vorgesehen – in der Ressortabstimmung mit anderen Ministerien gewesen. Neben Seehofer und der CDU-Vorsitzenden Angela Merkel kannten nur sehr wenige das Dokument.

Die Parteienrechtlerin Sophie Schönberger sagt: „Bei dem Plan habe ich sehr stark den Eindruck, dass es sich um ein parteipolitisches Programm handelt.“ Dafür sind aber nicht die Beamten im Innenministerium zuständig. Deswegen könnte es sich um eine „sonstige geldwerte Leistung“, also eine illegale Parteienspende, handeln, so Schönberger.

Das Bundestagspräsidium muss den Vorgang nun prüfen. Hält es Seehofers Vorgehen für rechtswidrig, müsste der CSU-Chef mit Sanktionen rechnen. Laut Schönberger würde das den dreifachen Marktwert der Arbeitsleistung der Beamten im Innenministerium kosten.

(her)
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