Anklage wegen Untreue Ex-Minister Funke bestreitet Schuld

Oldenburg · Der ehemalige Bundeslandwirtschaftsminister Karl-Heinz Funke hat vor Gericht alle Untreue-Vorwürfe gegen ihn bestritten. Der 66-Jährige soll sich unter anderem seine Silberhochzeit im Jahr 2007 mit 8.000 Euro vom Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) bezahlt haben lassen, dessen Vorsteher er damals war.

Er habe anfangs nicht gewusst, dass der OOWV die Rechnung übernommen habe, ließ der 66-Jährige zum Prozessauftakt am Mittwoch vor dem Landgericht Oldenburg von seinem Verteidiger erklären. Zudem sei die Feier eine "große PR-Veranstaltung" für den Verband gewesen, ließ sich Funke rechtfertigen.

Er habe per Zeitungsannonce dazu eingeladen. Daraufhin seien 1.000 Leute gekommen. Persönlich zur Sache einlassen wollte sich der ehemalige SPD-Politiker nicht. Auch der mitangeklagte frühere OOWV-Geschäftsführer Hans-Peter Blohm wollte sich nicht äußern. In einer Erklärung wies Blohms Anwalt die Untreue-Vorwürfe gegen seinen Mandaten ebenfalls zurück.

Laut zuvor verlesener Anklageschrift habe Blohm am Abend der Feier Funke mitgeteilt, die Rechnung zu begleichen. Den fälligen Betrag habe er dann einen Monat später überwiesen. Anschließend sollen beide Angeklagten versucht haben, die Summe in vier Einzelbeträge zu splitten und den Anlass zur Tarnung umzudeklarieren. Funke ließ dagegen am Mittwoch erklären, dass Blohm die Entscheidung, die Rechnung zu zahlen, allein getroffen habe. Erst nachdem er davon erfahren habe und die Rechtmäßigkeit angezweifelt wurde, habe er sie selbst bezahlt.

Funke soll Geschäftsführergehalt eigenmächtig erhöht haben

Dem in Varel (Landkreis Friesland) lebenden Funke wird auch vorgeworfen, Blohms Gehalt im Jahr 2008 eigenmächtig erhöht zu haben. Trotz eines kurz zuvor ergangenen Vorstandsbeschlusses, das Gehalt auf 117.000 Euro netto zu begrenzen, wurde es auf 270.000 Euro brutto angehoben. Dadurch entstand dem OOWV nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ein Schaden von 86.000 Euro. Funke dagegen ließ er klären, die Umstellung von netto auf brutto entspreche dem Vorstandsbeschluss.

Dritter Anklagepunkt gegen Blohm ist die nach Darstellung der Staatsanwaltschaft ebenfalls eigenmächtige Überweisung von mehr als 1,2 Millionen Euro Sonderzahlungen an Verbandsmitarbeiter. Den Gesamtschaden inklusive der Gehaltserhöhung bezifferte ein OOWV-Sprecher am Mittwoch auf etwa 1,4 Millionen Euro. Dieses Geld werde zurückgefordert, fügte er an. Eine Entscheidung darüber, ob der Verband seine zivilrechtliche Forderungen mit einer sogenannten Adhäsion schon im Strafprozess geltend machen kann, stellte der Vorsitzende Richter Horst Kießler vorerst zurück.

Vom Gericht wurden acht Verhandlungstage angesetzt. Der Prozess soll am Freitag (13. Juli) fortgesetzt werden. Voraussichtlich wird dann ein Sachverständiger zum tatsächlich entstandenen Schaden für den OOWV aussagen. Die Urteilsverkündung ist für den 3. August geplant.

(APD)
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