FDP-Politikerin vor Gericht Ex-Justizministerin rechtskräftig verurteilt

Karlsruhe (RPO). Der Bundesgerichtshof hat eine Bewährungsstrafe gegen die ehemalige baden-württembergische Justizministerin Corinna Werwigk-Hertneck (FDP) bestätigt. Sie war wegen Verrats von Dienstgeheimnissen verurteilt worden. Der Entscheid ist nun rechtskräftig.

Der BGH in Karlsruhe verwarf am Donnerstag die Revision der FDP-Politikerin und Anwältin als offensichtlich unbegründet. Er billigte ausdrücklich die Verhängung einer Freiheits- statt einer Geldstrafe. Die Exministerin habe "ihre dienstlichen Möglichkeiten missbraucht", hieß es zur Begründung.

Mit der Entscheidung des Ersten Strafsenats ist das Urteil des Landgerichts Stuttgart rechtskräftig, das Werwigk-Hertneck am 27. September 2007 zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt hatte. Der Bundesgerichtshof habe Fehler bei der Beweiswürdigung nicht zu erkennen vermocht, heißt es weiter in der Begründung der Entscheidung.

Werwigk-Hertneck hatte nach den Feststellungen des Landgerichts Stuttgart ihren Parteifreund Walter Döring (FDP), seinerzeit Wirtschaftsminister in Baden-Württemberg, zweimal über gegen ihn laufende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem Flow-Tex-Skandal informiert. Am 17. Juni 2004 und am 6. Juli 2004 unterrichtete sie Döring demnach telefonisch über sichergestellte Unterlagen.

Diese hatten den Verdacht erhärtet, dass er vor dem Untersuchungsausschuss des baden-württembergischen Landtags wahrheitswidrig ausgesagt hatte. Die Ministerin wusste hiervon aus einem Bericht der Stuttgarter Staatsanwaltschaft. Döring musste wegen der Falschaussage später zurücktreten.

Werwigk-Hertneck bestreitet bis heute den Geheimnisverrat. Der BGH bestätigte jetzt aber ausdrücklich die Beweiswürdigung des Stuttgarter Landgerichts. Döring habe als Zeuge bestätigt, dass er die Informationen bei Telefonanrufen von Werwigk-Hertneck erhalten habe. Auch die Telefonverbindungsdaten belegten Gespräche in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang.

Besondere Position strafverschärfend gewertet

In harschen Worten bestätigten die Bundesrichter die verhängte Bewährungsstrafe. Danach sei es als strafschärfend zu bewerten, dass die frühere Ministerin Geheimnisse aus einem staatsanwaltlichen Bericht offenbart habe. Die Staatsanwaltschaften hätten eine Berichtspflicht. Erkenntnisse daraus dürften nicht offenbart und die Ermittlungen nicht gefährdet werden.

Die Staatsanwaltschaft müsse sich deshalb darauf verlassen können, dass die unterrichteten Stellen ihrer Verschwiegenheitspflicht gewissenhaft nachkämen, urteilte der Erste Strafsenat. Deshalb sei bei derartigen Fallgestaltungen grundsätzlich die Verhängung einer Freiheitsstrafe erforderlich. Es komme hinzu, dass es sich bei der Angeklagten um die an der Spitze der Justizverwaltung stehende Ministerin handelte. Sie habe "ihre dienstlichen Möglichkeiten missbraucht".

Auch der öffentliche Druck, dem Werwigk-Hertneck während des Verfahrens ausgesetzt war, sei nicht strafmindernd zu berücksichtigen. Wer an exponierter Stelle in Ausübung seines Amtes strafrechtliche Verfehlungen begehe, müsse mit dem besonderen Interesse an seiner Person im Falle eines Strafverfahrens rechnen.

Aktenzeichen: Bundesgerichtshof 1 StR 83/08

(ap)
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