Vorschlag aus Hessen Landesministerin will Verfassungstreue angehender Richter prüfen

Wiesbaden · Die Verfassungstreue angehender Richter soll nach einem Vorschlag aus dem hessischen Justizministerium künftig bundesweit geprüft werden.

 Die hessische Justizministerin schlägt vor, Richter bald genauer zu überprüfen.

Die hessische Justizministerin schlägt vor, Richter bald genauer zu überprüfen.

Foto: dpa/Uli Deck

Das Papier soll diese Woche auf der Justizminister-Konferenz von Bund und Ländern beraten werden. „In einer Zeit wachsender extremistischer Bedrohung ist es unsere Verpflichtung, alles Mögliche zu unternehmen, die staatlichen Strukturen vor extremistischem Gedankengut zu bewahren“, erklärte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) am Montag in Wiesbaden. Zunächst hatte die „Bild“-Zeitung über die Pläne berichtet.

„Die Gefahren durch den Links- und Rechtsextremismus sowie aufgrund islamistischer Terrorbedrohungen nehmen europaweit und auch in Deutschland zu“, heißt es in dem Papier. Es häuften sich Fälle, in denen verfassungsfeindliche Männer und Frauen nicht nur in die Beamtenschaft, sondern in den gesamten öffentlichen Dienst drängten. „Dies birgt im Hinblick auf das Richteramt besondere Gefahren.“

In Bayern gibt es Regelabfragen seit 2016

Ziel des hessischen Vorstoßes ist eine sogenannte Regelabfrage beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz. Damit soll geklärt werden, ob bei Bewerbern für das Richteramt „Anhaltspunkte für mögliche verfassungsfeindliche Einstellungen und Aktivitäten“ vorliegen.

In Bayern gibt es eine solche Regelabfrage seit Ende 2016 bei jeder Einstellung eines angehenden Richters oder Staatsanwalts. Landesjustizminister Winfried Bausback (CSU) erklärte auf dpa-Anfrage in München, so würden alle von einer Bewerbung in Bayern abgeschreckt, die nicht jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.

Im Jahr 1972 war ein sogenannter Radikalenerlass in Deutschland in Kraft getreten, der die Beschäftigung von Links- und Rechtsextremisten im öffentlichen Dienst verhindern sollte. Er erstreckte sich auch auf bereits beschäftigte Personen. Der Erlass wurde vier Jahre später wieder abgeschafft.

(eler/dpa)
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