Europawahl und Brexit Briten in Berlin können sich nicht mehr für EU-Wahl registrieren

Berlin · Wahlberechtige Briten in Berlin, die dort noch nie an einer Europawahl teilgenommen haben, können am 26. Mai keine deutschen Abgeordnete wählen. Die Frist zur Registrierung in das Wählerverzeichnis ist seit dem 5. Mai abgelaufen.

 Eine Stimmabgabe für das Europäische Parlament (Symbolbild)

Eine Stimmabgabe für das Europäische Parlament (Symbolbild)

Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Viele Briten in Berlin, die bei der Europawahl deutsche Abgeordnete wählen wollten, haben nun ein Problem. Denn die Entscheidung der britischen Regierung vom vergangenen Dienstag, trotz der Brexit-Entscheidung an der Europawahl teilzunehmen, kam für sie zwei Tage zu spät. Die Frist für den Eintrag in Berliner Wählerverzeichnisse endete für alle EU-Bürger am 5. Mai, wie Geert Baasen, Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin, am Freitag sagte. Die Frist könne auch nicht verlängert werden. Zuvor hatte der „Tagesspiegel“ berichtet.

In Berlin leben nach Behördenangaben rund 15.500 wahlberechtigte Briten. Die abgelaufene Frist treffe aber nur solche unter ihnen, die keinen deutschen Pass besitzen und auch an keiner früheren Europawahl in der Hauptstadt teilgenommen haben, erläuterte Baasen. Denn wer als Brite in Berlin schon einmal deutsche Abgeordnete für das EU-Parlament gewählt habe und seitdem dauerhaft hier lebe, sei automatisch im Wählerverzeichnis registriert.

Briten in Berlin stehe es nach der Entscheidung ihrer Regierung nun aber frei, über ihr Heimatland Abgeordnete für Europa zu wählen. Über die Modalitäten müssten sie sich selbst informieren – das sei nicht Aufgabe der Berliner Landeswahlleitung. Nach der bisherigen Erfahrung haben in Berlin bisher rund sieben Prozent der rund 255.000 EU-Bürger in der Hauptstadt deutsche Abgeordnete für Europa gewählt, also nur eine kleine Minderheit.

(lhen/dpa)
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