Europawahl EU kann nichts gegen doppelte Stimmabgabe machen

Berlin · Nach der Europawahl war die Aufregung groß, als sich der Chefredakteur der „Zeit“ Giovanni di Lorenzo outete, gleich zweifach gewählt zu haben - in Deutschland und in Italien. Das ist nicht zulässig, aber eine wirksame Kontrolle hat die EU nicht.

 Blick auf das EU-Parlament (Symbolfoto).

Blick auf das EU-Parlament (Symbolfoto).

Foto: dpa/Patrick Seeger

EU-Bürger mit einer doppelten europäischen Staatsangehörigkeit können an den Behörden und an den Vorschriften vorbei bei der EU-Wahl mehrfach ihre Stimme abgeben. Denn europaweit fehlen Kontrollen zur Stimmabgabe dieser Gruppe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag hervor.

785.000 Deutsche mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedlandes leben  in Deutschland, wie die Bundesregierung auf Berufung des Mikroszensus’ schreibt. Nachdem 2014 das Thema der Doppelwahl durch einen prominenten Fall öffentlich wurde, gibt es als einzige Konsequenz einen Hinweis „auf das Verbot der Doppelwahl auf dem Merkblatt zur Briefwahl und der Wahlbenachrichtigung“, heißt es von der Bundesregierung.

Die Regierung kann selbst weitere Staatsangehörigkeiten von Deutschen nicht ermitteln. Auch eine Einbeziehung in den europäischen Informationsaustausch sei nicht möglich, heißt es.

„Die Bundesregierung nimmt sehenden Auges in Kauf, dass die EU-Wahl vor doppelten Stimmabgaben durch Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit nicht geschützt ist. Das ist nicht hinnehmbar, seit über vier Jahren bekannt und diskreditiert die Wahl“, sagte der AfD-Abgeordnete Stephan Brandner unserer Redaktion. Er betonte, durch einen  Wahlausweis könne eine doppelte Stimmabgabe verhindert werden.

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