Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Abschiebung eines islamistischen Gefährders gestoppt

Bremen · Ein 18-jähriger Gefährder aus Bremen darf nicht abgeschoben werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden.

Eine endgültige Entscheidung werde es in den nächsten Monaten geben, sagte ein Sprecher des Bremer Innenressorts am Mittwoch.

Der aus der russischen Republik Dagestan stammende Mann befand sich nach Medienberichten bereits auf dem Weg zum Flughafen nach Frankfurt. Als die Entscheidung bekannt wurde, drehte der Wagen mit ihm wieder um.

Der 18-Jährige sympathisiert nach Ansicht der Behörden mit der Terrormiliz IS und hat Suizidgedanken geäußert. Deshalb trauen sie ihm einen Terroranschlag zu. Er sitzt seit März in Abschiebehaft.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche grünes Licht für die Abschiebung gegeben. Dagegen legte der Mann Beschwerde in Straßburg ein.

(dpa)
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