Grüne sehen sich bestätigt ESM: Karlsruhe stärkt Rechte des Bundestags

Karlsruhe · Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Mitspracherechte des Bundestags in Fragen der weiteren europäischen Integration erneut gestärkt. Das Gericht gab damit einer Klage der Grünen-Fraktion statt.

Der Euro-Rettungsschirm ESM
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Foto: dpa, Boris Roessler

Laut dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil muss die Bundesregierung das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen.

Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.

Mit dem Urteil entsprach das Gericht einer Klage der Bundestagsfraktion der Grünen. Nach ihrer Auffassung hätte Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundestag frühzeitig über die internationalen Verhandlungen zum ESM-Rettungsschirm im Februar 2011 informieren müssen. Die Grünen verwiesen zur Begründung auf Artikel 23 des Grundgesetzes. Dort heißt es, dass die Bundesregierung das Parlament "in Angelegenheiten der Europäischen Union" frühzeitig über Vertragsentwürfe informieren muss, zudem habe der Bundestag dann auch ein Mitwirkungsrecht.

Die Bundesregierung hatte dagegen argumentiert, dass der ESM-Vertrag auf völkerrechtlicher Ebene zwischen souveränen Staaten vereinbart worden sei. Das Parlament habe deshalb auch kein Recht auf Information oder Mitwirkung daran.

Grüne sehen sich bestätigt

Die Verfassungshüter bestätigten nun die Rechtsauffassung der Grünen. Laut Urteil muss die Bundesregierung den Bundestag künftig "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" über völkerrechtliche Verträge mit Bezug zur EU informieren. Diese Unterrichtung solle dem Bundestag "eine frühzeitige und effektive Einflussnahme auf die Willensbildung des Bundesregierung eröffnen", noch bevor sie international bindende Erklärungen abgibt oder Verträge schließt.

Der Vertrag zum dauerhaften Euro-Rettungsschirm ESM war im Februar 2011 von den Euro-Staaten vereinbart und bereits einen Monat später beschlossen worden, ohne dass der Bundestag daran mitwirken konnte. Deutschland muss in den ESM in diesem Jahr Bareinlagen in Höhe von 8,7 Milliarden Euro entrichten. Bundestag und Bundesrat können dem Vertragswerk nur noch zustimmen, Änderungen daran sind ihnen nicht möglich.

Dem Gericht zufolge wurde der ESM-Vertrag zwar von den Staaten der Euro-Zone auf völkerrechtlicher Ebene abgeschlossen. Er sei aber gleichwohl eine Angelegenheit der EU: So weise der Vertrag etwa der Europäischen Union und dem Europäischen Gerichtshof neue Zuständigkeiten zur Überwachung des Finanzierungsprogramms notleidender Euro-Staaten zu. Wegen dieser Nähe zum Integrationsprogramm der Europäischen Verträge sei der ESM eine Angelegenheit der EU, über die das Parlament rechtzeitig hätte informiert werden müssen.

(AFP)
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