Kundus-Affäre Erstes Opfer klagt gegen die Bundesrepublik

Berlin (RPO). Ein Jahr nach dem umstrittenen Bombenangriff auf zwei Tanklaster im nordafghanischen Kundus hat erstmals ein Opfer Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Beim Kläger handelt es sich um einen der Fahrer der Tanklastwagen, der den Luftangriff im September 2009 knapp überlebte. Er habe noch keine Entschädigungszahlung erhalten und gehe davon aus, dass der Befehl von Oberst Klein rechtswidrig war.

Chronik der Kundus-Affäre
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Foto: ddp

Im September 2009 waren zwei Tanklaster von der Taliban entführt und auf Anforderung des deutschen Oberst Klein von US-Bombern aus der Luft angegriffen wurden. Der Kläger fordere Schmerzensgeld und dauerhafte medizinische Versorgung.

Bei dem Angriff starben bis zu 142 Menschen, unter ihnen auch Zivilisten. Der Fahrer überlebte den Angriff verletzt und habe bislang keine Entschädigungszahlung erhalten, teilten die Berliner Rechtsanwälte Andreas Schulz und Markus Goldbach mit.

Deutschland entschädigte Betroffene

Deutschland zahlte bislang an 86 betroffene Familien je 5000 Dollar (rund 3900 Euro) - unabhängig davon, wie viele Opfer sie jeweils zu beklagen hatten. Die Bundesregierung erklärte am Freitag, sie halte den Luftangriff für weitgehend aufgeklärt.

Was von Seiten der Regierung habe getan werden müssen, sei auch getan worden, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Steegmans in Berlin. Die Rechtsanwälte erläuterten, es handele sich um eine Amtshaftungs- und eine Feststellungsklage, in beiden Fällen sei das Verteidigungsministerium verklagt worden.

Wegen der Kundus-Affäre war der damalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung zurückgetreten. Zudem war ein Untersuchungsausschuss eingesetzt worden.

(AFP/ddp/bs)
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