Wahlwiederholung in Dortmund Erste Klage eingereicht

Gelsenkirchen/Dortmund (RPO). Die Entscheidung zur Wiederholung der Kommunalwahlen in Dortmund hat ein juristisches Nachspiel. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen am Mittwoch mitteilte, klagt das Mitglied einer Bezirksvertretung gegen die Entscheidung des Dortmunder Stadtrats.

Der Rat hatte am 10. Dezember mehrheitlich beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen.

Nähere Details zu dem Kläger nannte der Sprecher des Verwaltungsgerichts nicht. Der Stadt Dortmund sei nun die Klage zur Stellungnahme zugeschickt worden, hieß es weiter.

Wann das Gericht in einer vermutlich mündlichen Verhandlung über die Klage entscheidet, ist derzeit noch nicht absehbar. Zudem könnten noch weitere Klagen folgen, da erst Mitte Januar die Klagefrist gegen die Entscheidung des Stadtrates endet.

Um den Ausgang der Kommunalwahlen in Dortmund hatte es seit Wochen Streit gegeben, weil nur einen Tag nach den Wahlen ein millionenschweres Finanzloch bekanntgeworden und eine Haushaltssperre verkündet worden war.

Dem damaligen Oberbürgermeister Gerhard Langemeyer (SPD) war vorgeworfen worden, die Finanzprobleme aufgrund der anstehenden Kommunalwahlen verschwiegen zu haben. Gegen den Urnengang waren mehr als 350 Einsprüche eingegangen - darunter ein Einspruch der Bezirksregierung Arnsberg. Auch der Rücktritt des neuen OB Ullrich Sierau (SPD) wurde gefordert.

(DDP/seeg)
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