Probleme mit hohen Versicherungsprämien Erste Hilfe für Hebammen

Berlin · Die große Koalition verpflichtet die Krankenkassen, Hebammen mit wenigen Geburten mehr Geld zu zahlen. Damit sollen diese wiederum ihre hohen Versicherungsprämien begleichen können.

Erste Hilfe für Hebammen
Foto: dpa, Angelika Warmuth

Freiberufliche Hebammen mit wenigen Geburten sollen ab dem 1. Juli einen Zuschlag von den Krankenkassen erhalten. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gesundheitsausschuss des Bundestags am Mittwoch.

Die freiberuflichen Hebammen sind in den vergangenen Jahren wegen drastisch gestiegener Prämien für ihre Berufshaftpflichtversicherungen finanziell stark unter Druck geraten. So lagen die Prämien noch vor zehn Jahren bei rund 1350 Euro pro Jahr. Mittlerweile haben sie sich mehr als vervierfacht. Die Kosten sind explodiert, weil die Entschädigungssummen bei Geburtsfehlern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind. Gerichte sprechen Eltern immer öfter hohe Beträge zu. Zudem müssen die Versicherungen häufig über Jahrzehnte für die Pflegekosten aufkommen.

Insbesondere Hebammen, die im ländlichen Raum arbeiten oder nur in Teilzeit tätig sind und damit eine geringe Zahl an Geburten betreuen, haben Schwierigkeiten, die hohen Prämien zu zahlen. Auch Hebammen, die Entbindungen außerhalb von Kliniken durchführen, haben eher niedrige Geburtenzahlen. Nun sollen die Krankenkassen diese Hebammen besser bezahlen, damit sie ihre Prämien weiter finanzieren können. Politisches Ziel ist es, die Versorgung mit jeder Art von freiberuflicher Geburtshilfe - zu Hause, im Geburtshaus oder mit Beleg-Hebammen im Krankenhaus - flächendeckend sicherzustellen.

Der Beschluss der Regierungskoalition sieht ab dem 1. Juli eine Soforthilfe vor. Bis Mitte nächsten Jahres soll dann ein an Bedingungen geknüpfter "Sicherstellungszuschlag" ausgehandelt werden. "Mit dem Sicherstellungszuschlag wird dauerhaft gewährleistet, dass auch Hebammen, die wenige Geburten betreuen, ihre Haftpflichtprämien finanzieren können", sagte Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) unserer Zeitung.

Die geringe Zahl an Geburten, die manch eine Hebamme hat, stellt aus medizinischer Sicht allerdings ein Qualitätsrisiko dar. Der Spitzenverband der Krankenkassen sieht die Neuregelung kritisch: "Ob Zuschläge gerade für Hebammen, die nur gelegentlich als Geburtshelferinnen tätig sind, der richtige Weg sind, muss insbesondere unter dem Aspekt der Qualitätssicherung hinterfragt werden", sagte ein Sprecher. Die eigentliche Frage müsse lauten, wie folgenschwere Fehler mit lebenslangen Behinderungen weniger werden könnten.

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Die Regierung will daher bei den Qualitätsanforderungen an die Hebammen nachbessern. Die freiberuflichen Hebammen sollen beispielsweise verpflichtet werden, öfter als bisher Fortbildungen zu besuchen. "Dazu werden zwischen dem GKV-Spitzenverband und den Hebammenverbänden Qualitätsstandards vereinbart", sagte Gröhe.

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Die Hebammen zeigten sich unzufrieden mit der Neuregelung. "Die Hilfen, die Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe den Hebammen verspricht, sind bislang nur kurzfristig angelegt", sagte Ruth Pinno, Vorsitzende des Bundes freiberuflicher Hebammen. Von Absicherung könnten freiberufliche Hebammen nur träumen.

(RP)
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