Rauchverbot Erste Bußgeldbescheide rechtmäßig

Frankfurt/Main (RPO). Die ersten wegen des hessischen Rauchverbots belangten Gastronomen müssen nun endgültig Bußgelder bezahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Urteil bestätigt, nach dem die beiden Geschäftsführer dreier Frankfurter Gaststätten mit gehobenem Preisniveau Bußgelder zahlen sollten. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.

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(ap)
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