Rauchverbot Erste Bußgeldbescheide rechtmäßig
Frankfurt/Main (RPO). Die ersten wegen des hessischen Rauchverbots belangten Gastronomen müssen nun endgültig Bußgelder bezahlen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat ein Urteil bestätigt, nach dem die beiden Geschäftsführer dreier Frankfurter Gaststätten mit gehobenem Preisniveau Bußgelder zahlen sollten. Dies teilte das Gericht am Freitag mit.

Rauchverbot: Das sagen unsere Leser
Mitarbeiter des Ordnungsamtes hatten den Angaben des Gerichts zufolge festgestellt, dass in keiner dieser Gaststätten auf das Rauchverbot hingewiesen wird, was nach dem hessischen Nichtraucherschutzgesetz erforderlich ist. Stattdessen war von einem privaten Raucherclub zu lesen. Die Geschäftsführer argumentierten, für ihre Gaststätten gelte das Verbot nicht, da diese Raucherclubs seien. Das Amtsgericht Frankfurt hatte diese Begründung in einem Urteil im Mai abgelehnt. Da die Gäste auch ohne eine Unterschrift für eine Mitgliedschaft bedient würden, könne nicht von einem Raucherclub gesprochen werden.
Das Oberlandesgericht hat nun die Rechtsbeschwerden der beiden Gastronomen verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
(Aktenzeichen: OLG Frankfurt am Main 2 Ss-OWi 388/08)