Verfahren gegen SPD-Politiker Ermittler: Fall Edathy im Grenzbereich zu Kinderpornografie

Hannover · Videos, Fotosets, Downloads: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat erstmals konkret zu den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy Stellung bezogen. Der SPD-Politiker ahnte wohl schon im November, dass er Ärger bekommen könnte.

Das ist Sebastian Edathy
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Foto: dpa

Im Verfahren gegen den SPD-Politiker Sebastian Edathy geht es nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Hannover um Vorwürfe im Grenzbereich zur Kinderpornografie. Die Behörde nannte am Freitag damit erstmals den Grund für ihre Ermittlungen gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten. Laut Staatsanwaltschaft hat sich Edathy über das Internet aus Kanada Videos und Fotosets von nackten Jungen bestellt. Außerdem habe er sich zwei Mal Material aus dem Internet heruntergeladen.

"Die Frage, ob es sich um Kinderpornos handelt, ist eine schwierige Bewertungsfrage. Auf jeden Fall befinden wir uns hier im Grenzbereich zu dem, was Justiz unter Kinderpornografie versteht", sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft, Jörg Fröhlich. Die langjährige Erfahrung von Ermittlern zeige, dass in solchen Fällen in der Regel auch anderes Material zu finden sei.

Zwei Computer bei Durchsuchungen gefunden

Bekannt wurde auch, dass Edathy schon seit November mit einem Verfahren gegen ihn rechnete. Schon damals habe ein Anwalt im Auftrag des SPD-Politikers unter anderem bei der Staatsanwaltschaft in Hannover und Berlin und beim Landeskriminalamt Hannover nachgefragt, ob es ein Verfahren gegen Edathy im Zusammenhang mit Kinderpornografie gebe. Wie Edathy davon erfuhr und an welcher Stelle die Informationen durchsickerten, ist unklar.

Weil Edathy aber schon vorab von dem Verdacht erfahren habe, seien die Ermittler "hoffnungslos in der Hinterhand" gewesen, sagte Fröhlich. Bei den Durchsuchungen in Edathys Büros und Wohnungen waren nur zwei Computer gefunden worden, auf denen laut Fröhlich vermutlich kein verbotenes Material gefunden werden kann. Das Verfahren stehe aber trotz der derzeit geringen Zahl an möglichen Beweisen noch nicht vor dem Ende. "Es gibt weitere Ermittlungsansätze, über die ich Ihnen zurzeit nichts sagen kann", sagte Fröhlich.

Noch nicht entschieden hat die Staatsanwaltschaft Hannover, ob sie ein Verfahren gegen Bundesminister Hans-Peter Friedrich (CSU) einleitet. Auch die Staatsanwaltschaft in Berlin entschied noch nicht endgültig, ob sie gegen den CSU-Politiker wegen Geheimnisverrats ermitteln will. Friedrich macht davon seinen Verbleib im Amt abhängig. Als Bundesinnenminister hatte er im vergangenen Herbst an SPD-Chef Sigmar Gabriel vertrauliche Informationen zu dem Fall weiter gegeben, inzwischen ist er Bundesagrarminister.

Staatsanwalt Fröhlich sagte dazu, seine Behörde sei mit äußerster Geheimhaltung vorgegangen. Trotzdem seien Teile der Ermittlungsakte teilweise vollständig öffentlich bekannt geworden. "Es erschüttert mich, es erschüttert meine Behörde zutiefst. Es macht mich fassungslos", sagte Fröhlich.

Ende Oktober erste Hinweise

Der Behördenleiter sagte, Ende Oktober seien in der Staatsanwaltschaft Hannover erste vertrauliche Hinweise zu Edathy eingegangen. Die Ermittler hätten sich nach längerem Abwägen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Verdächtigen dann am 28. Januar entschieden, ein Verfahren einzuleiten. Ein Grund sei auch gewesen, dass sich der SPD-Politiker konspirativ verhalten habe, etwa durch die Anlage von neuen Kreditkartenkonten.

"Das Material, um das es geht, sind Bilder von unbekleideten männlichen Jungen im Alter zwischen 9 und 13, eventuell auch 14 Jahren", sagte Fröhlich. Die Downloads seien über IP-Adressen gelaufen, die dem Bundestag zuzuordnen gewesen seien.

Erstaunt zeigte sich Fröhlich auch darüber, dass eine offizielle Information der Staatsanwaltschaft über die Ermittlungen gegen Edathy an den Bundestag dort erst nach knapp einer Woche einging. So sei das Schreiben vom 6. Februar erst am vergangenen Mittwoch beim Bundestag eingetroffen. Der Grund für die Verzögerung sei unbekannt.

(dpa)
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