Vor der Landtagswahl Vier große Medienhäuser klagen gegen Thüringen-AfD
Erfurt · Gemeinsam gehen „Taz“, „Spiegel“, „Welt“ und „Bild“ juristisch gegen die AfD in Thüringen vor. Sie wollen nicht mehr von wichtigen Wahlveranstaltungen ausgeschlossen werden - und vor Gericht ein Grundsatzurteil erstreiten.
Wie das Landgericht Erfurt dem KNA-Mediendienst am Mittwoch bestätigte, klagen die „Taz“, der „Spiegel“, die „Welt“ und die „Bild“ gemeinsam gegen den thüringischen Landesverband der rechten Partei, weil ihre Vertreter von einer Wahlveranstaltung der AfD ausgeschlossen worden sind.
In einer Pressemitteilung schreibt die „Taz“, dass andere Medien Zugang zur Veranstaltung erhalten hätten, während das Blatt selbst von dieser „für die Information der Öffentlichkeit wichtigen Veranstaltung ausgeschlossen“ sei. Um im gleichen Umfang wie andere Pressevertreterinnen und Pressevertreter Zugang zu der Wahlveranstaltung zu erhalten, haben die betroffenen Verlage am Mittwoch gemeinsam beim Landgericht Erfurt einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die AfD Thüringen gestellt.
„Kritischer Journalismus wird von der AfD seit langem regelmäßig behindert. Mit unserem gemeinsamen Antrag wollen wir die Rechtslage für künftige Fälle klären lassen und gegen diese Form der Einschränkungen der Pressefreiheit vorgehen“, so die „Taz“ weiter.
Einen Zeitplan für das Verfahren gibt es einer Sprecherin des Landgerichts zufolge noch nicht. Die Landtagswahl in Thüringen findet am 1. September statt.