Reform Erbschaftsteuer: Viele Details noch unklar

Berlin (RPO). Monatelang hat die große Koalition gefeilt, nun nimmt die geplante Reform der Erschaftsteuer Gestalt an. Zustimmung ernten die Polikter von verschiedensten Seiten, einige Eckpunkte stoßen allerdings auf Kritik.

Die vom hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch und Bundesfinanzminister Peer Steinbrück geleitete Arbeitsgruppe hat nun die Eckpunkte für die Erbschaftsteuerreform verkündet. Demnach sollen Freibeträge für nahe Verwandte erhöht und Erben betrieblicher Vermögen entlastet werden.

Zur Entlastung der Erben gewerblicher und land- und forstwirtschaftlicher Unternehmen soll ein "modifiziertes Abschmelzmodell" eingeführt werden, bei dem bei Fortführung des Unternehmens 85 Prozent der Steuer schrittweise über zehn Jahre erlassen wird.

Land- und Forstwirtschaft zu vernünftigen Bedingungen

Nicht akzeptabel sei allerdings die geplante Änderung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer. Wurde bislang nach den Steuerbilanzwerten eines Betriebes bemessen, so soll die Bewertung eines Unternehmens zukünftig nach dessen Verkehrswert erfolgen. Dadurch könne es zu einem bis zu zehnfachen Wert als Bemessungsgrundlage der Erbschaftssteuer kommen. "Diese Mehrbelastung ist untragbar und gefährdet die Investitionsfähigkeit mittelständischer Unternehmen", so der Mittelstandspräsident.

Der DBV ist zuversichtlich, dass anhand dieser Eckpunkte ein praktikabler Gesetzesentwurf erarbeitet werden kann, der die Generationenfolge in der Land- und Forstwirtschaft weiterhin zu vernünftigen Bedingungen ermöglicht. Die Erarbeitung eines Gesetzentwurfes, in dem strittige Details noch zu klären sein werden, wird der DBV weiterhin kritisch begleiten.

Vor allem die Ankündigung, dass die Reform zwar rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten soll, aber noch bis zum Inkrafttreten im Jahr 2008 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagt werden kann, wird der DBV sorgfältig beobachten. Wichtig sei, dass sich keine rückwirkenden Verschärfungen für die Land- und Forstwirtschaft ergeben, erklärte der DBV.

(tmn)
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