Bundespolitik SPD will Ausnahmen bei Erbschaftsteuer abschaffen

Berlin · Die SPD will Erben von Unternehmen an den Geldbeutel. Gleichzeitig ködert sie mit einer drastischen Senkung der allgemeinen Erbschaftsteuersätze. Der Vorschlag ist eine Reaktion auf eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts.

 An den geltenden Freibeträgen für Erben will die SPD vorerst festhalten.

An den geltenden Freibeträgen für Erben will die SPD vorerst festhalten.

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In der SPD wird einem Bericht zufolge ein neues Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer diskutiert. Wie die "Süddeutsche Zeitung" am Freitag berichtete, sieht es den Wegfall praktisch aller Ausnahmeregelungen bei einer gleichzeitigen drastischen Senkung der Steuersätze vor. Demnach sollen die Sätze nicht bei sieben bis 50 Prozent, sondern nur noch bei fünf bis 15 Prozent liegen. Dafür würden sie auch für Unternehmenserben gelten, die derzeit meist gar keine Steuern bezahlen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber Mitte Dezember aufgefordert, mehrere Ausnahmeregelungen zugunsten von Unternehmen bei der Erbschaftsteuer abzuschaffen. Die Richter setzten dafür eine Frist bis Mitte 2016.

Autorin des SPD-Konzepts ist dem Bericht zufolge die saarländische Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger. Sie hält die bisherigen Reformvorschläge von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und des bayerischen Ressortchefs Markus Söder (CSU) für juristisch angreifbar, sozial ungerecht und interessengeleitet. "Was wir stattdessen brauchen, ist eine grundlegende Reform nach dem Motto: keine Ausnahmen, niedrige Sätze", sagte sie.

An den geltenden Freibeträgen für Erben will Rehlinger vorerst festhalten. Trotz der radikalen Steuersatzsenkung verspricht sich die stellvertretende SPD-Landeschefin von ihrem Konzept eine Verdopplung des bisherigen Steueraufkommens von rund fünf auf etwa zehn Milliarden Euro im Jahr.

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Kritik an Schäubles Plänen gibt es vor allem an der geplanten Einbeziehung des Privatvermögens von Unternehmenserben. Der Minister verteidigte dies am Wochenende. Das Bundesverfassungsgericht habe entschieden, dass sehr reiche Firmenerben die Erbschaftsteuer auf den Betrieb aus ihrem verfügbaren Privatvermögen leisten könnten, sagte er. Dieses Urteil werde er umsetzen.

(AFP)
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