Jahressteuergesetz verabschiedet Immobilienerben müssen sich ab Januar auf höhere Steuern einstellen

Berlin · Wer ein Haus oder eine Wohnung erbt, muss sich ab kommendem Jahr auf eine deutlich höhere Erbschaftsteuer einstellen. SPD und Grüne begrüßen das, die FDP hat es hingenommen. Will die Union den Anstieg noch verhindern, muss sie im Bundesrat aktiv werden.

 Schon durchschnittliche Einfamilienhäuser können wegen des Immobilienbooms deutlich höher bewertet werden als vor zehn Jahren (Symbolbild).

Schon durchschnittliche Einfamilienhäuser können wegen des Immobilienbooms deutlich höher bewertet werden als vor zehn Jahren (Symbolbild).

Foto: dpa / Andrea Warnecke

Die Erben von Immobilien müssen sich im kommenden Jahr auf eine deutliche höhere Erbschaftsteuer einstellen. Denn der Bundestag billigte am Freitag das Jahressteuergesetz, in dem die Höherbewertung von vererbten oder verschenkten Immobilien festgelegt wird. Die Bundesregierung setzt damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um, das die Neubewertung der Immobilien nach 13 Jahren vorgeschrieben hatte. Zwar steigen die Steuersätze nicht, doch durch die höhere Bewertung fallen in vielen Fällen deutlich mehr Steuern an. Denn im vergangenen Jahrzehnt nahmen de Immobilienwerte wegen hoher Nachfrage und geringen Zinsen stark zu.

Die Union kritisierte, dass die Ampel-Parteien nicht bereit gewesen seien, die Freibeträge für Lebenspartner, Kinder und Enkel zu erhöhen, um sie besser vor der höheren Steuerlast zu schützen. Ein entsprechender Abstimmungsantrag der Union scheiterte am Widerstand der Ampel. Auch die FDP hatte die Höherbelastung zwar kritisiert. FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner sah jedoch davón ab, höhere Freibeträge gegen den Willen von SPD und Grünen in dem Gesetzentwurf durchzusetzen. Er verwies auf die Zuständigkeit der Länder: Die Erbschaft- und Schenkungssteuer sowie die Grunderwerbsteuer, die ebenfalls steigen wird, sei eine Ländersteuer und daher deren Sache.

Nun wird es noch darauf ankommen, wie sich die unionsgeführten Länder im Bundesrat verhalten. Der Freistaat Bayern hatte die Anhebung der Freibeträge für Verwandte bereits beantragt, war damit aber unlängst im Finanzausschuss des Bundesrats gescheitert. Da im Jahressteuergesetz aber noch andere Details mit den Ländern strittig sind, besteht weiterhin die Chance auf ein Bundesrats-Veto, dem sich ein Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat anschließen könnte. Viele Länder wollen aber auch, dass das Gesetz pünktlich zum 1. Januar in Kraft trete, war aus Bundesratskreisen zu hören. Zudem seien viele Länder auf höhere Einnahmen aus der Erbschaftsteuer angewiesen.

Die Union hatte vergeblich beantragt, den Freibetrag für Ehe- und Lebenspartner von derzeit 500.000 auf 625.000 Euro, für Kinder von derzeit 400.000 Euro auf 500.000 und für Enkelkinder von zurzeit 200.000 auf 250.000 Euro anzuheben. „Jahressteuergesetz 2022 klingt unverdächtig. Die Ampel hat darin aber ein unfreundliches Weihnachtsgeschenk versteckt“, sagte der CDU-Politiker Jan-Marco Luczak. „Das ist eine Steuererhöhung durch die Hintertür. Damit brechen FDP und Christian Lindner ihr zentrales Wahlversprechen“, kritisierte er.

FDP-Chef Lindner schrieb auf Twitter, das Jahressteuergesetz enthalte einige „Wermutstropfen“, aber vor allem auch gute Nachrichten. Er sprach von einer Steuersenkung durch höhere Pauschalen etwa für Arbeitnehmer und nannte eine erweiterte Steuerfreiheit bei der Fotovoltaik sowie eine Steuervereinfachung beim Homeoffice.

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