Entlastung für Arbeitnehmer Regierung will Sozialbeiträge offenbar ab 2019 senken

Berlin · Einem Bericht zufolge will die Bundesregierung die Beiträge zur Arbeitslosen- und zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2019 senken. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) verhandeln über ein Entlastungspaket im Umfang von knapp neun Milliarden Euro.

Entlastung für Arbeitnehmer: Regierung will Sozialbeiträge offenbar ab 2019 senken
Foto: dpa, Robert Schlesinger

Das berichteten die "Stuttgarter Zeitung" und die "Stuttgarter Nachrichten" am Wochenende. Ebenfalls zum Jahresanfang soll die Mütterrente erhöht werden, wie Heil unserer Redaktion in einem Interview sagte.

"Wenn wir in den Sozialversicherungen Entlastungsmöglichkeiten haben, ist es sinnvoll, die Beitragssenkungen miteinander zu verbinden", sagte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Peter Weiß (CDU), den Zeitungen. Die Arbeitgeber pochen allerdings auf eine Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge schon zum 1. Juli diesen Jahres.

Arbeitgeber wollen Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung schon 2018

Zur Entlastung der Unternehmen solle der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung bereits zum 1. Juli 2018 um 0,3 Prozentpunkte gesenkt werden, sagte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Die Milliardenrücklagen der Bundesagentur für Arbeit blieben trotz der Senkung stabil. Sollte die Senkung erst Anfang 2019 erfolgen, sei eine Reduzierung um 0,4 Punkte dringend geboten.

CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,3 Prozentpunkte zu verringern. Der Zeitpunkt für die Senkung ist aber noch offen.

DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte, Änderungen bei den Sozialversicherungen müssten "vernünftig geplant" werden, "damit auch langfristig anständige Leistungen bei Rente, Arbeitslosigkeit oder Weiterbildung herauskommen". Mit Blick auf die Arbeitslosenversicherung mahnte sie: "Es wäre grundfalsch, sich jetzt bei der Beitragssenkung geradezu zu überschlagen." Es müsse darum gehen, den Schutz der Arbeitslosenversicherung wieder zu verbessern, "statt sich damit abzufinden, dass zwei Drittel der Arbeitslosen im Hartz-IV-System sind statt in der Arbeitslosenversicherung".

Buntenbach kritisierte zugleich die von der großen Koalition vereinbarte Erhöhung der Mütterrente. Sie dürfe nicht aus Beitragsmitteln bezahlt werden. "Dieses Geld muss aus Steuermitteln kommen, sonst fehlt es in der Rentenkasse", erklärte das DGB-Vorstandsmitglied am Sonntag in Berlin.

Laut Koalitionsvertrag sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig wieder den selben Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung leisten. Der variable Zusatzbeitrag, den die Versicherten bisher alleine aufbringen müssen, fällt weg. Mütter, die vor 1992 drei oder mehr Kinder zur Welt gebracht haben, sollen künftig einen dritten Renten-Entgeltpunkt erhalten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fordert die gesetzlichen Krankenkassen auf, angesichts von milliardenschweren Geldreserven die Mitgliedsbeiträge zu senken. "Der Spielraum ist bei sehr vielen Krankenkassen vorhanden, um die Beiträge zu senken. Die Versicherten haben einen Anspruch darauf. Es ist ihr Geld", sagte Spahn dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. "Geld horten ist nicht Aufgabe der Krankenkassen."

Die gesetzlichen Kassen hatten allein 2017 einen Überschuss von 3,15 Milliarden Euro erzielt. Unterm Strich verfügt die gesetzliche Krankenversicherung über ein Geldpolster von mehr als 28 Milliarden Euro. Das Potenzial für Beitragssatzsenkungen sei bislang nicht ausgeschöpft worden, hatte das Ministerium bereits im März geurteilt.

Das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtete, laut Ministerium seien Beitragssenkungen um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte möglich. Das entspreche einer Entlastung um 4,4 Milliarden Euro - rund 80 Euro pro Kassenmitglied. Demnach hätten die Kassen selbst bei einem solchen Schritt immer noch mehr als eine Monatsausgabe als Finanzreserve - laut dem Bericht viermal so viel wie gesetzlich vorgeschrieben.

Der feste Beitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte beträgt 14,6 Prozent und wird paritätisch finanziert, also je 7,3 Prozent von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Die Zusatzbeiträge von derzeit im Schnitt 1 Prozent müssen die Versicherten momentan alleine schultern - geplant ist, dass sie künftig ebenfalls wieder gleichteilig finanziert werden.

(felt)
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